Hallo Alfred,
es ist richtig das Sie als Altersvollrentner versicherungsfrei sind. Das bedeutet, nur der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge, sofern Sie Ihre volle Altersrente beziehen. Anders ist es beim Teilrentenbezug, hier sind auch Sie rentenversicherungspflichtig und zahlen den Arbeitnehmerbetrag.
An den Abschlägen ändert sich nichts, sofern Sie weiterhin Teilrente beziehen. Die genauen Hinzuverdienstgrenzen sind in Ihrem Rentenbescheid als Bruttobetäge angegeben.
Bei Eintritt eines neuen Rentenfalles wirken sich die neu eingezahlten Beiträge rentenwirksam aus und führen ggf. auch zu einem geringeren Abschlag.