Sofern Sie die Tätigkeit aufnehmen möchten, senden Sie bitte den "Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbständig Tätiger" vollständig ausgefüllt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0020.html
Außerdem empfehlen wir Ihnen folgende Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_
national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html