Verzichten Sie auf die Versicherungsfreiheit, müssen Sie selbst einen (Teil-)Beitrag zahlen. Dieses Verfahren wird Aufstocken genannt. Mit dem Aufstocken erwerben Sie mit relativ niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Damit können Sie sich u.a. den Anspruch auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) sichern.