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Experten-Antwort

Rentenversicherungsnummer für ZMV relevant

von Wisker25.04.2012 | 09:02
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ist die Rentenversicherungsnummer im Zahlstellen(melde)verfahren (ZMV) zu berücksichtigen? Folgende unterschiedliche Aussagen gibt es hierzu von den Krankenkassenträgern: https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Arbeitgeberportal/B… BeratungPublik/Newscenter/News/Zahlstellenmeldeverfahren/Zahlstellenmeldeverfahren.html Unter obigem link steht: "Neu ist auch, dass ab dem 1. Januar 2012 die Rentenversicherungsnummer (VSNR) als neues Identifikationsmerkmal zur Datensatzstruktur gehört. Für das erste Halbjahr 2012 wird die VSNR neben der bereits bestehenden Krankenversichertennummer (KVNR) übermittelt. Ab dem 1. Juli 2012 entfällt dann die KVNR in der Datensatzstruktur." Dies steht im Widerspruch zur Aussage dieser Krankenkasse: "Im Gegensatz zu anderen maschinellen Meldeverfahren ist im maschinellen Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Krankenkassen die Verwendung der Rentenversicherungsnummer nicht zulässig. An ihre Stelle tritt aus datenschutzrechtlichen Gründen die Krankenversichertennummer des Versorgungsbeziehers." Hier der link: http://www.deutschebkk.de/arbeitgeber/sozialversicherung/zahlste… Ich weiß, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht Beteiligte am Zahlstellenmeldeverfahren ist. Vielleicht ist dennoch eine Aussage möglich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wisker,

unter dem von Ihnen angegebenen Link:

http://www.deutschebkk.de/arbeitgeber/sozialversicherung/zahlstellenverfahren/maschinelles-zahlstellen-meldeverfahren.html habe ich auch folgende Aussage unter dem Stichwort „Identifikationsmerkmal“ gefunden.

„Ab dem 1. Januar 2012 ist neben der Krankenversichertennummer (KVNR) der zuständigen Krankenkasse auch die Rentenversicherungsnummer (VSNR) als Identifikationsmerkmal zugelassen.“ Dies deckt sich auch mit den Aussagen, wie sie z. B. „Kraetzer“ tätigt.

Abgesehen, dass ich hier keinen Widerspruch erkennen kann, bitten wird Sie Fragen hierzu am besten direkt mit der betreffenden Krankenkasse direkt abzuklären. Eventuell helfen Ihnen aber auch die Links, die Ihnen von den anderen Forumsteilnehmer genannt wurden weiter.

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3 Antworten

Agnesam 25.04.2012 | 12:32
Hallo, vielleicht hilft dieser Link weiter http://www.gkv-datenaustausch.de/Dokumente_gueltig_ab_01_01_2012… Agnes
-_-am 25.04.2012 | 19:23
Kraetzeram 26.04.2012 | 09:53
Hallo, meines Wissens gehört ab dem 1. Januar 2012 die Rentenversicherungsnummer (VSNR) als neues Identifikationsmerkmal zur Datensatzstruktur. Für das erste Halbjahr 2012 wird die VSNR neben der bereits bestehenden Krankenversichertennummer (KVNR) übermittelt. Ab dem 1. Juli 2012 entfällt dann die KVNR in der Datensatzstruktur.
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