Hallo,
ich habe zwei Fragen.
1. Besteht die Möglichkeit, daß der zukünftige Arbeitgeber sich von der Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit, mit der Begründung, daß eine Anstellung in ein Beamtenverhältnis beabsichtigt ist ?
Der Arbeitslohn war von der Höhe her versicherungspflichtig.
2. Ist es korrekt, daß diese Zeit als Angestellter weder als Beitragszeit noch als Anrechnungszeit von der Rentenversicherung anerkannt wird?
Im konkreten Einzelfall habe ich beim RP zunächst 3 Monate als Angestellter gearbeitet und dann eine Ausbildung für die gehobene Beamtenlaufbahn absolviert.