Hallo „eiertopfer“,
nach den gesetzlichen Vorgaben der Rentenversicherung sind u.a. Beamte und Richter auf Lebenszeit und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst versicherungsfrei in der Deutschen Rentenversicherung.
Aufgrund der Anwartschaft auf eine Versorgung bei dem Dienstherrn (bei Ihnen der RP) wurde eine Versorgung durch die Deutsche Rentenversicherung durch den Gesetzgeber für nicht notwendig erachtet.
Grundsätzlich besteht für Zeiten einer Beschäftigung auch die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung. Aus welchen Gründen bei Ihnen die Beschäftigung nicht zur Versicherungspflicht geführt hat bitten wir mit Ihrem Dienstherrn zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung