Guten Tag,
ich habe gelesen, dass für Honorarlehrkräfte nur dann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wenn man aus dieser Tätigkeit regelmäßig mehr als 450 Euro monatlich einnimmt. Was genau bedeutet "regelmäßig" hier? Heißt das, man darf durchschnittlich maximal 450 Euro aus der Tätigkeit als Honorarlehrkraft einnehmen, also höchstens 5400 Euro im Jahr? Oder darf man nur in einigen Monaten die Grenze von 450 Euro überschreiten (Wenn ja, in wie vielen?)?
Muss die Tätigkeit als Honorarlehrkraft auch tatsächlich 12 Monate im Jahr ausgeübt werden, um auf ein Gesamthonorar von maximal 5400 Euro kommen zu dürfen, ohne dass man sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern muss?
Wird bei der Berechnung der 5400 Euro das Kalenderjahr als Grundlage genommen oder jeweils ein Jahr seit Beginn der Tätigkeit?
Ändert sich etwas an der Möglichkeit, durchschnittlich (?) maximal 450 Euro monatlich aus selbständiger Lehrtätigkeit einnehmen zu dürfen, ohne in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen, wenn man daneben noch einen 450,- Euro-Job hat?
Wie hoch wären die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, wenn man etwas mehr, z.B. durchschnittlich ca. 600 Euro monatlich, aus der Tätigkeit als Honorarlehrkraft einnehmen würde?
Wenn unklar ist, ob man im laufenden Jahr ein Gesamthonorar von 5400 Euro erreichen wird, ist es dann in Ordnung, sich bei dessen Überschreiten erst nach Ablauf dieses Jahres bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu melden und dann die Beiträge ggfs. nachzuzahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!