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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht auf Antrag V0030 und V0031 bei ALG1

von Tessa5918.05.2020 | 18:20
307 Ansichten
3 Antworten

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Hallo liebes Expertenteam, ich habe eine Verständnisfrage und würde mich über eine klärende Expertenaussage sehr freuen. Thema:Rentenversicherungspflicht auf Antrag (V0030) und V0031 "Erläuterungen zum Antrag auf Versicherungspflicht bei Bezug von Sozialleistungen...." Aktuell bin ich seit über einen Jahr freiwillig bei der Rentenversicherung versichert. Demnächst werde ich ALG1 beziehen und ich werde den Antrag gem. V0030 stellen. Meine Frage: Gilt für die Gewährung der "Rentenversicherungspflicht auf Antrag" der in V0031 genannte 1 Jahrerszeitraum auch für freiwillig bei der Rentenversicherung Versicherte oder ist der Zeitraum bei bestehender freiwilliger Versicherung nicht relevant, sprich man kann auch mehr als ein Jahr bei der Rentenversicherung freiwillig versichert sein und ein gestellter Antrag (V0030) wird positiv beschieden oder ist nach über 1 Jahr der freiwiligen Versicherung ein Antrag auf Rentenversicherungspflicht nicht mehr möglich bzw. wird negativ beschieden? Zitat aus V0031 "Wer kann auf Antrag versicherungspflichtig werden? Die Versicherungspflicht auf Antrag ist für die vorgenannten Sozialleistungsbezieher möglich, wenn sie noch gar nicht oder im letzten Jahr vor Beginn des Leistungsbezuges nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert oder zuletzt freiwillig versichert waren." Vorab schon vielen Dank für die Antwort. MfG Tessa59

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tessa59,

wie lange Sie bereits freiwillige Beitrag zahlen, ist nicht relevant. Da Sie vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes zuletzt nicht versicherungspflichtig sondern freiwillig versichert sind, ist eine Antragstellung erforderlich um durch den Bezug des Arbeitslosengeldes in die Versicherungspflicht zu gelangen.

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2 Antworten

Siehe hieram 18.05.2020 | 18:33
Das ist doch die Antwort auf Ihre Frage. 'Im letzten Jahr vor Beginn des Leistungsbezuges ...zuletzt freiwillig versichert waren'
Tessa59am 19.05.2020 | 18:09
HERZLICHEN DANK FÜR DIE SCHNELLE UND HILFREICHE ANTWORT! Tessa59
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