Hallo Tessa59,
wie lange Sie bereits freiwillige Beitrag zahlen, ist nicht relevant. Da Sie vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes zuletzt nicht versicherungspflichtig sondern freiwillig versichert sind, ist eine Antragstellung erforderlich um durch den Bezug des Arbeitslosengeldes in die Versicherungspflicht zu gelangen.