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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht bei Dozententätigkeit neben Gewerbe

von Regina Schmidt02.11.2012 | 08:57
2405 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin selbständig tätig als Gewerbetreibender (Webseiten, Hosting). Daneben arbeite ich als Dozent an einer Volkshochschule mit schwankenden Einnahmen. Mein Haupteinkommen sind meine Gewerbeinnahmen. Bin ich trotz Gewerbe durch meine Nebentätigkeit als Dozent rentenversicherungspflichtig, wenn ich hier mehr als 400 Euro im Monat verdiene? Wenn ja, unterliegt dann mein gesamtes Einkommen der Rentenversicherungspflicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbständig tätige Dozenten, die im Zusammenhang mit ihrer Dozententätigkeit keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der mehr als 400 Euro monatlich verdient, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Sofern allerdings das Arbeitseinkommen aus der Tätigkeit 400 Euro monatlich nicht übersteigt, besteht keine Versicherungspflicht sondern Versicherungsfreiheit. Da Sie nicht angegeben haben, wie hoch Ihre Einkünfte aus der Dozententätigkeit sind, kann ich nicht beurteilen, ob Sie versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind.

Bei Aufnahme der Tätigkeit besteht aber die gesetzliche Verpflichtung, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden, damit dieser über das Vorliegen von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit entscheiden kann. Nachdem Sie dieser Meldeverpflichtung bisher anscheinend noch nicht nachgekommen sind, sollten Sie dies umgehend nachholen.

Sollten Sie versicherungspflichtig sein, dann können Sie im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und in den folgenden 3 Kalenderjahren den sogenannten halben Regelbeitrag zahlen, der derzeit monatlich 257,25 Euro beträgt. Auf Antrag könnten Sie auch einen einkommensgerechten Beitrag zahlen. Dabei würde nur das Einkommen aus Ihrer Dozententätigkeit berücksichtigt. Die Beitragshöhe errechnet sich durch Multiplikation des monatlichen Einkommens mit dem Beitragssatz (z. B. 2012: 19,6 %).

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1 Antworten

...am 05.11.2012 | 09:08
ACHTUNG: Wenn Sie mit "Webseiten" meinen, dass Sie diese für Ihre Kunden erstellen, könnte auch für diese Tätigkeit Rentenversicherungspflicht eintreten, wenn die Künstlersozialkasse diese Tätigkeit als Künstlerische Tätigkeit einstuft...
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