Hallo, ich habe die Aussicht ab Januar 2019 zusätzlich zu meinem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitberuf im Angestellten-Verhältnis eine freiberufliche Nebentätigkeit als Honorarkraft anzunehmen. Das Finanzamt teilt mit, dass diese nebenberufliche Einnahme zu etwa 30 % versteuert wird. Angenommen, ich würde etwa 8000 € zusätzlich dazu verdienen, so würden ca. 2000 € an die Steuer gehen,so dass ca. 6000 € netto im Jahr erhalten bleiben würden.
Wie schaut es denn mit weiteren Abgaben aus? Das Finanzamt kann hierzu keine Angaben machen.
Eine Freundin meint, dass auch noch zusätzlich Rentenversicherungspflicht bestünde, und zwar in vollem Umfang. Stimmt das denn? Würden dann auf die Vor (also 8000 €)- oder auf die Nachsteuereinnahmen (also etwa 6000 €) der freiberuflichen Zusatztätigkeit Rentenversicherungsbeträge abgezogen werden? Muss ich also zweimal (Hauptberuf sowieso und Nebenjob?) in die Rentenkasse einzahlen?
Gibt es eine jährliche Hinzuverdienstgrenze, in der diese (wenn das denn stimmt) Rentenversicherungspflicht nicht anfallen würde?
Vielen Dank für Ihre Antwort.