Den Beiträgen von „-/-„ und von „Martin“ schließen wir uns an. Den Gesetzestext zu § 190a SGB VI finden Sie unterfolgendem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__190a.html
Verwenden Sie bitte einen der beiden Vordrucke V020 oder V 023. Die Vordrucke können Sie unter folgendem Link herunterladen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_EC35ECFC501C3696952B873671780D95.cae01/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/gesamtuebersichten/_DRVB_Gesamtuebersicht_V.html?nn=38560