Ich habe unterschiedliche Informationen zur Rentenversicherungspflicht für selbständige Dozenten ab 01.01.2013 bekommen:
1. Aussage: Verträge vor dem 01.01.2013 haben Bestandsschutz: Dozenten müssen bei einem Verdienst bis zu € 400,-- keine Beiträge entrichten. Bei Neuverträgen ab 01.01.2013 müssen Beiträge enrichtet werden.
2. Aussage: Bei selbständigen Dozenten ändert sich nur die Höhe des monatlichen Nebenverdienstes. Es können wie beim Mini-Job € 450,-- monatlich dazu verdient werden, ohne dass eine Rentenversicherungspflicht eintritt.
Welche Aussage findet Anwendung?