Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht für Dozenten ab 2013

von Cora06.12.2012 | 16:29
2102 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe unterschiedliche Informationen zur Rentenversicherungspflicht für selbständige Dozenten ab 01.01.2013 bekommen: 1. Aussage: Verträge vor dem 01.01.2013 haben Bestandsschutz: Dozenten müssen bei einem Verdienst bis zu € 400,-- keine Beiträge entrichten. Bei Neuverträgen ab 01.01.2013 müssen Beiträge enrichtet werden. 2. Aussage: Bei selbständigen Dozenten ändert sich nur die Höhe des monatlichen Nebenverdienstes. Es können wie beim Mini-Job € 450,-- monatlich dazu verdient werden, ohne dass eine Rentenversicherungspflicht eintritt. Welche Aussage findet Anwendung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hintergrund für die ab dem 01.01.2013 geltenden Änderungen ist ein Gesetz im Bereich der Geringfügigkeit.

Dieses sieht eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 400€ auf dann 450€ vor. Auswirkungen ergeben sich darüber hinaus auf die Versicherungsfreiheit selbständig Tätiger. Hier kommt es zu einer Versicherungsfreiheit bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bis maximal 450€ monatlich (zu versteuernder Gewinn).

Ihre Aussage hinsichtlich Bestandsschutz muss korrigiert werden. Auch bei Neuaufnahme der Selbständigkeit als Dozent, tritt die Versicherungspflicht erst oberhalb der genannten 450€ ein. Übergangsregelungen gibt es lediglich im Zusammenhang mit der Beschäftigung von mehr als geringfügig Beschäftigten (Versicherungsfreiheit bleibt ggf. bis 31.12.2014 bestehen).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 06.12.2012 | 16:43
Irgendwie ist beides richtig. Selbständige Dozenten sind ab nächstem Jahr bei einem Monatsverdienst bis 450 Euro wg. Geringfügigkeit versicherungsfrei, d.h. sie müssen keine Beiträge eintrichten. Für Selbständige, die schon im Jahr 2012 über 400, aber unter 450 Euro Einkommen hatten und versicherungspflichtig waren, bleibt es für 2 Jahre bei der Versicherungspflicht. Für alle, die bisher unter 400 Euro Einkommen hatten, bleibt es auch bei einer Erhöhung des Einkommens bis 450 Euro bei der Versicherungsfreiheit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026