Hintergrund für die ab dem 01.01.2013 geltenden Änderungen ist ein Gesetz im Bereich der Geringfügigkeit.
Dieses sieht eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 400€ auf dann 450€ vor. Auswirkungen ergeben sich darüber hinaus auf die Versicherungsfreiheit selbständig Tätiger. Hier kommt es zu einer Versicherungsfreiheit bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bis maximal 450€ monatlich (zu versteuernder Gewinn).
Ihre Aussage hinsichtlich Bestandsschutz muss korrigiert werden. Auch bei Neuaufnahme der Selbständigkeit als Dozent, tritt die Versicherungspflicht erst oberhalb der genannten 450€ ein. Übergangsregelungen gibt es lediglich im Zusammenhang mit der Beschäftigung von mehr als geringfügig Beschäftigten (Versicherungsfreiheit bleibt ggf. bis 31.12.2014 bestehen).