Rentenversicherungspflicht von Dozenten (§2 SGB VI)

von
Peter

Hallo,

neben meiner Tätigkeit als Beamter (private KV) bin ich seit einigen Jahren als Dozent tätig. Der Verdienst aus der Dozententätigkeit übersteigt 450 Euro im Monat deutlich.Bin ich rentenversicherungspflichtig, wenn ich weniger als 50 Tage im Jahr lehrend tätig bin? Wie werden Vorbereitungszeiten gewertet?

Experten-Antwort

Hallo Peter,

grundsätzlich würde für die Dozententätigkeit unter den Voraussetzungen des § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI Versicherungspflicht in der gesetzlichenRentenversicherung eintreten. Ob die von Ihnen beschriebene Tätigkeit als kurzfristige geringfügige selbständige Tätigkeit bewertet werden kann, müsste aber anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls durch den zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft/entschieden werden. Dies lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend klären. Grundsätzlich können Sie aber davon ausgehen, dass auch die Vorbereitungszeiten bei der Prüfung des Umfangs der selbständigen Tätigkeit mit zu berücksichtigen sind.

von
Peter

Welches sind denn die Kriterien für " eine kurzfristige geringfügige selbständige Tätigkeit"? Wo finden sich entsprechende Vorschriften?

von
DRV

Zitiert von: Peter
Welches sind denn die Kriterien für " eine kurzfristige geringfügige selbständige Tätigkeit"? Wo finden sich entsprechende Vorschriften?

Siehe §8 Abs. Nr.1 Nr.2 i.V. mit §115 SGB IV.

von
Peter

Zitiert von: DRV
Zitiert von: Peter
Welches sind denn die Kriterien für " eine kurzfristige geringfügige selbständige Tätigkeit"? Wo finden sich entsprechende Vorschriften?

Siehe §8 Abs. Nr.1 Nr.2 i.V. mit §115 SGB IV.

Was bedeutet in dem Zusammenhang "berufsmäßig"?

von
Peter Groß

Zitiert von: Peter
Zitiert von: DRV
Zitiert von: Peter
Welches sind denn die Kriterien für " eine kurzfristige geringfügige selbständige Tätigkeit"? Wo finden sich entsprechende Vorschriften?

Siehe §8 Abs. Nr.1 Nr.2 i.V. mit §115 SGB IV.

Was bedeutet in dem Zusammenhang "berufsmäßig"?

Sind wir hier in der Schule! Sie sind doch Dozent oder? Einfach nal eruieren. Das traue ich Ihnen zu. Viel Glück und Erfolg.

von
Peter

Wie wird von der DRV "nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung" interpretiert? Gibt es da Fallbeispiele? Hängt das von der Höhe des Einkommens und / oder des Vermögens ab?

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