Hallo Fridolin,
einzutragen sind folgende Daten:
Bruttoverdienst aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
+ Krankengeld (BRUTTO, d. h. vor Abzug eventuell von Dir getragener Beitragsanteile)
+ Arbeitslosengeld 1 (BRUTTO, entspricht beim ALG 1 regelmäßig dem "gezahlten" NETTO)
+ teilweise EMR (BRUTTO, also auch vor Abzug Deines Anteils zur Kranken- und Pflegeversicherung)
Die richtigen Summen entnimmst Du am besten der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt", die Du von der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit erhalten hast. Die genannte Bescheinigung enthält nur dann nicht die zutreffenden Werten, wenn es Leistungsbezüge/Nachzahlungen rund um den Jahreswechsel betrifft, weil die Bescheinigungen unter Berücksichtigung des steuerlichen "Zuflussprinzips" erstellt sind. In diesem Fall immer die Bruttowerte aus den laufenden Bescheiden/Leistungsbescheinigungen addieren.
Ich hoffe, dass die Ausführungen einigermaßen verständlich sind.