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Rentenversicherungspflichtiges Einkommen bei Riester

von Fridolin11.12.2013 | 06:22
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4 Antworten

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Hallo. Rentenversicherungspflichtiges Einkommen (zur Berechnung bei einem Riestervertrag) = Bruttoverdienst aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung + Krankengeld netto + Arbeitslosengeld 1 netto + teilweise EMR netto Ist das so korrekt? Danke und Gruß

4 Antworten

Fridolinam 11.12.2013 | 12:11
Ich meine mit netto das Geld, was einem ausbezahlt wird.
rosebudam 11.12.2013 | 13:19
Hallo Fridolin, einzutragen sind folgende Daten: Bruttoverdienst aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung + Krankengeld (BRUTTO, d. h. vor Abzug eventuell von Dir getragener Beitragsanteile) + Arbeitslosengeld 1 (BRUTTO, entspricht beim ALG 1 regelmäßig dem "gezahlten" NETTO) + teilweise EMR (BRUTTO, also auch vor Abzug Deines Anteils zur Kranken- und Pflegeversicherung) Die richtigen Summen entnimmst Du am besten der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt", die Du von der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit erhalten hast. Die genannte Bescheinigung enthält nur dann nicht die zutreffenden Werten, wenn es Leistungsbezüge/Nachzahlungen rund um den Jahreswechsel betrifft, weil die Bescheinigungen unter Berücksichtigung des steuerlichen "Zuflussprinzips" erstellt sind. In diesem Fall immer die Bruttowerte aus den laufenden Bescheiden/Leistungsbescheinigungen addieren. Ich hoffe, dass die Ausführungen einigermaßen verständlich sind.
Fridolinam 11.12.2013 | 17:23
Danke rosebud. Die Experten sind anscheinend schon im Weihnachtsurlaub :-) (Spässel gemacht).
Konrad Schießlam 15.12.2013 | 19:59
Dies sind 4% vom Sozialversicherungs- pflichten Brutto des Vorjahres. Mindestens aber im Jahr müssen es 60 Euro Beitrag sein. Zu ersehen aus der elektronischen Lohn- steuerbescheinigung des Vorjahres in Zeile 1 Ende der Durchsage. MfG.
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