Verfallen meine Ansprueche auf die jahrelang gezahlten Beitraege wenn ich eine Zahlpause mache (z.B. wegen Selbststaendigkeit, Arbeitslosigkeit oder langen Auslandsaufenthalten ohne Job).
Wenn ja wann und wie kann ich das vermeiden?
Vielen Dank
Verfallen meine Ansprueche auf die jahrelang gezahlten Beitraege wenn ich eine Zahlpause mache (z.B. wegen Selbststaendigkeit, Arbeitslosigkeit oder langen Auslandsaufenthalten ohne Job).
Wenn ja wann und wie kann ich das vermeiden?
Vielen Dank
Zeiten in Ihrem Rentenversicherungskonto verfallen nicht. Es wird später die Rente aus den vorhanden Rentenbeiträgen/Beitragszeiten etc. berechnet. Da gibt es keine Verfallsfristen!
Keine Sorge!
Nix
Nein, Ihre Ansprüche verfallen nicht.
Auch wenn Sie die Beitragszahlung unterbrechen, bekommen Sie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, später eine Rente.
Hallo Meise,
Ihre Anfrage (0:45 Uhr-Respekt) ist so nicht vollständig. Wann sind Sie geboren? Wieviele Versicherungsjahre haben Sie schon erreicht? Was könnte das für eine Selbständigkeit sein? Lohnt es sich freiwillige Beiträge zu entrichten? Was ist mit meinem EM-Schutz?
Sie sehen, es gibt eine Menge Fragen. Ich rate Ihnen diese Fragen in einem persönlichen Gespräch in der nächstgelegenen Beratungsstelle der DRV zu klären.
www.deutsche-rentenversicherung.de
-Beratungsstellensuche-
Es könnte (abhängig vom Alter und Ihrer Vorversicherungszeit) durchaus sinnvoll sein freiw. Beiträge zu entrichten.
LG
Happy
Aber: Informieren Sie sich vor dem 'Ausstieg' über den aktuellen Stand der Anwartschaften (insb. Zahl der bislang anrechnungsfähigen Monate - Kontenklärung!!!) und lassen Sie sich über Kosten und Nutzen einer weiteren Versicherung in der gRV informieren! Evtl. wollen/müssen Sie eines Tages vorzeitig (z.B. langj.Vers. 63.Lj oder Schwerbehindert -je nach Jahrgang 60.-62. Lj.) an den Rententopf dran. Ein 4-5 Jahre früherer Rentenbezug (ggf. i.v.m. Kranken- und Pflegeversicherung!) kann den evtl. Aufwand der weiteren Versicherung durchaus lohnen!
Zunächst mal ist die globale Aussage richtig, dass Ihre Beiträge, die in Ihr Rentenkonto eingezahlt wurden, nicht verfallen. Sie werden, wenn die allg. Wartezeit (60 Monate Beitragzeiten) erfüllt sind mit 65 oder bis zum 67. LJ. als Rente ausgezahlt.
Aber die Ausführungen von "Happy" und "Brille" sollte man auch Beachtung schenken.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen