Sehr geehrte Experten,
vor 5 Jahren habe ich mich als Handelsvertreterin selbständig gemacht und arbeite ausschließlich nur für einen Auftraggeber - für diesen Zeitraum scheine ich rentenversicherungspflichtig zu sein, außer ich kann belegen, dass ich unabhängig-nicht wiessungsgebunden etc. arbeite. Sofern dies bei einer Betriebsprüfung auffällt, würde ich gerne wissen welche Konsequenzen mir drohen könnten: hierzu war meine Version wie folgt: sofern es nicht gelingt eine Selbständigkeit nachzuweisen, würde ich als rentenvers.pflichtiger Arbeitnehmer behandelt und die Beiträge entsprechend vom Arbeitgeber rückwirkend nachgefordert werden. wenn sich nun doch bei einer Prüfung eine Selbständigkeit meiner Person ergibt, so habe ich gelesen, würde meine Person alleine für die Beiträge haften und nachzahlen müssen -> Stimmt das??
Ferner kommt nun hinzu, dass der Auftraggeber eine GmbH gründet für die ich ebenfalls freiberuflich tätig sein soll und ca. 1/3 meiner Einkünfte hierüber erzielen werde. Reicht dies dann aus, um wirklich als Selbständig zu gelten und rentenversicherungsfrei zu sein?
Ich danke Ihnen bereits vorab für Ihre Antworten und möchte zugleich bemerken, dass ich meiner Situation bewusst bin und mit dem Eintritt der Konsequenzen rechnen kann. Um das Maß dieser Konsequenz abschätzen zu können, poste ich hier unter Experten, da mir bisher keiner zu den Fragen weiterhelfen konnte und ich mir gar nicht bewusst war, dass ich hier etwas zu befürchten habe. Also, vielen herzlichen Dank!!