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Experten-Antwort

Rentenverzichtserklärung

von Donna Mazzini08.09.2014 | 15:44
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8 Antworten

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Liebes Forum-Team, ich bin Studentin und habe letzte Woche einen einmaligen Job ausgeübt, für den ich nun unter anderem eine Rentenverzichtserklärung beim Arbeitgeber einreichen soll. Bis dato habe ich von einer solchen noch nichts gehört. Wo kriege ich sie her bzw. wo kann ich sie beantragen oder kann das auch über meine Eltern laufen? Und worauf wirkt sie sich aus, was sind die Vorteile, Nachteile..? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Donna Mazzini,

mit den bisherigen Angaben kann ich Ihre Fragen nicht beantworten. Insbesondere kann ich mit dem Begriff "einmaliger Job" nichts anfangen.

Handelte es sich um ein - ggf. vorgeschriebenes - Praktikum für Ihr Studium oder um eine normale Beschäftigung?

War das Ganze von vornherein befristet?

Wie lange hat die Beschäftigung gedauert?

Was haben Sie verdient?

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7 Antworten

Kai-Uweam 08.09.2014 | 16:14
Seit 2013 ist von Minijobs standardmäßig ein Pflichtanteil des Arbeitnehmers zur RV zu zahlen (Beläuft sich auf 3,8% vom Brutto). Es gibt allerdings die Möglichkeit (keine Pflicht!!) auf diese sog. Versicherungspflicht zu verzichten. Auswirkungen hat es zum einen auf die spätere Rentenhöhe -> Versicherungspflicht steht über Versicherungsfreiheit, also wird die Rente höher, wenn Sie selbst auch einen Beitragsanteil leisten. Zum anderen sind Pflichtbeiträge wichtig für einige Wartezeiten als Mindestversicherung. Grundsätzlich empfehle ich: Wenn Sie nicht auf jeden einzelnen Cent des Minijobs angewiesen sind, belassen Sie es bei der Versicherungspflicht (kein Verzicht). MfG
E. Schmelleram 08.09.2014 | 17:46
Es gibt eine Menge Arbeitgeber, die verlangen bei solchen Beschäftigungsverhältnissen, daß man auf eine Rentenversicherung verzichtet. Nicht nur das, ich hatte mal ein Arbeitgeber, der wollte Leute, die bei der Kirche waren, überhaupt nicht einstellen. Entsprechende Formulierungen fand man bei den Selbstauskunfts-Vordrucken. Nur um den Arbeitgeberanteil zu sparen.
W*lfgangam 08.09.2014 | 19:39
Hallo Donna Mazzini, wenn es tatsächlich nur um den 'Verzicht auf die Versicherungspflicht im Mini-Job' gehen sollte, ist dieser Arbeitgeber einfach bekloppt/ahnungslos. Es entstehen ihm _keine_ zusätzlichen Ausgaben, denn es sind Ihre Beiträge, die Sie zusätzlich zahlen/von AG non Ihrem Entgelt abgezogen werden müssen. Gut, er muss bei der SV-Meldung eine andere Kennzahl eintragen ...vielleicht fühlt er sich dadurch bereits überfordert ;-) Kai-Uwe stimme ich hier voll zu: nehmen Sie jeden Pflichtbeitrag mit, den Sie kriegen können - es sind 'billige' Beiträge, rettet Ihnen einen (hoffentlich nie eintretenden) frühen Fall der Erwerbsminderungsrente, knabbern die 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine frühere abschlagsfreie Rente jetzt schon ab. Vielleicht haben Sie das Formular des Arbeitgebers auch einfach missverstanden (diesen Vordruck muss Ihnen der Arbeitgeber vorlegen, fragen Sie danach!). Er will einfach wissen - zu Dokumentationszwecken -, ob sie Ihren Rentenbeitrag drauflegen wollen, oder darauf verzichten wollen; diesen Vordruck muss er Ihnen selbst vorlegen. Gruß w.
W*lfgangam 08.09.2014 | 19:41
...Ihr Beitrag ist für die Fragestellerin 'sehr' hilfreich - was wollten Sie damit konkret sagen? Gruß w. ..._nein_, bitte nicht ;-)
W*lfgangam 09.09.2014 | 20:12
Es gibt eine Menge Arbeitgeber, die verlangen bei solchen Beschäftigungsverhältnissen, daß man auf eine Rentenversicherung verzichtet. Nicht nur das, ich hatte mal ein Arbeitgeber, der wollte Leute, die bei der Kirche waren, überhaupt nicht einstellen. Entsprechende Formulierungen fand man bei den Selbstauskunfts-Vordrucken. Nur um den Arbeitgeberanteil zu sparen.
Dümmer geht immer.
...bekanntermaßen gibt es auch Arbeitgeber, die ihren RV-Eigenbeitrag vom Mini-Job-Entgelt voll abziehen, keine Lohnfortzahlung kennen und die Urlaubstage mit den 'freien' Tagen verrechnen. Geht man/frau dagegen vor, gibt's die Kündigung (ggf. gerichtlich festgesetzt noch einen kleinen 'Nachschlag') ...dafür ist man wieder auf der Straße und der nächste willige Mini-Jober wird unter selbigen Sklavenbedingungen auf der Arbeitsgaleere eingestellt. Gruß w.
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