Hallo Anne!
Bezüglich der Möglichkeiten einer (weiteren) privaten Altersvorsorge sind für Selbständige die sog. Rürup- oder Basisrenten zu nennen. Die Anbieter solcher Renten sind Versicherungsunternehmen. Empfehlungen hierzu können wir nicht aussprechen. Ggf. wenden sie sich an die Verbraucherzentrale.
Die Beiträge zu einer Rürup-/Basisrente können im vorgegebenen Rahmen als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden.
Die Auszahlung dieser Rüruprenten erfolgt dann nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als monatliche, lebenslange Leibrentenzahlung.
Eine weitere Form der privaten Altersvorsorge ist die Riesterrente. Hierfür sind Selbständige jedoch nur unmittelbar zulagenberechtigt, wenn Pflichtbeiträge (freiwillige Beiträge reichen nicht!) zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.
Nachdem dies laut ihren Ausführungen nicht der Fall ist, käme ggf. nur eine mittelbare Zulagenberechtigung über den unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten in Frage (sofern dieser einen eigenen Riestervertrag hat).
Bzgl. Ihrer Frage nach den freiwilligen Beiträgen lässt sich keine pauschale Aussage zur Rentabilität treffen. Auch diese Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Ob und ggf. in welcher Höhe eine freiwillige Beitragszahlung sinnvoll ist, hängt unter anderem von ihrem Alter, den bisher bereits zur gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Einzahlungen und von den erworbenen Ansprüchen ab. Für genauere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger (ggf. persönliches Beratungsgespräch vereinbaren).