Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenvorsorge als Selbständige

von Anne19.02.2015 | 10:57
631 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine kleine Praxis mit 2 Angestellten. Als Selbständige bietet sich mir als Rentenvorsorge Immobilien, Aktien oder kleine Beteiligungen an, was mir viel zu unsicher ist. Ich würde mich gerne gesetzlich für die Rente freiwillig versichern, was ist da sinnvoll, den niedrigsten Beitrag oder den Höchstbeitrag. Als Angestellte würde der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages übernehmen. Als freiwillig versicherte müsste ich dann den doppelten Beitrag einzahlen. Welche andere Möglichkeiten der privaten Rentenvorsorge sehen Sie noch (bitte nichts, was auf einer Lebensversicherung basiert) Vielen Dank für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne!

Bezüglich der Möglichkeiten einer (weiteren) privaten Altersvorsorge sind für Selbständige die sog. Rürup- oder Basisrenten zu nennen. Die Anbieter solcher Renten sind Versicherungsunternehmen. Empfehlungen hierzu können wir nicht aussprechen. Ggf. wenden sie sich an die Verbraucherzentrale.

Die Beiträge zu einer Rürup-/Basisrente können im vorgegebenen Rahmen als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden.

Die Auszahlung dieser Rüruprenten erfolgt dann nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als monatliche, lebenslange Leibrentenzahlung.

Eine weitere Form der privaten Altersvorsorge ist die Riesterrente. Hierfür sind Selbständige jedoch nur unmittelbar zulagenberechtigt, wenn Pflichtbeiträge (freiwillige Beiträge reichen nicht!) zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

Nachdem dies laut ihren Ausführungen nicht der Fall ist, käme ggf. nur eine mittelbare Zulagenberechtigung über den unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten in Frage (sofern dieser einen eigenen Riestervertrag hat).

Bzgl. Ihrer Frage nach den freiwilligen Beiträgen lässt sich keine pauschale Aussage zur Rentabilität treffen. Auch diese Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Ob und ggf. in welcher Höhe eine freiwillige Beitragszahlung sinnvoll ist, hängt unter anderem von ihrem Alter, den bisher bereits zur gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Einzahlungen und von den erworbenen Ansprüchen ab. Für genauere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger (ggf. persönliches Beratungsgespräch vereinbaren).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026