Hallo Micha,
ob man als Erwerbsminderungsrenter förderberechtigt ist, hängt davon ab, ob man vor dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente bereits unmittelbar förderberechtigt war (z.B. als versicherungspflichtig Beschäftigter), oder nicht.
Rentenbezieher, die vor dem Rentenbezug bereits förderberechtigt waren, bleiben dies auch als Erwerbsminderungsrentner.
Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, gehört man nicht zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten.
Ein konkretes Vorsorgeprodukt können wir Ihnen hier leider nicht empfehlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung