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Experten-Antwort

Rentenwahl

von Ginger199422.05.2021 | 09:58
148 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, habe ich die Wahl zwischen der Rente für besonders langjährig Versicherte oder der Altersrente? Die erste würde 01.06. beginnen können, die zweite am 01.07.2023 natürlich mit Abschlägen. Wo bekomme ich mehr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Ginger1994,

wie Ihnen die User geschrieben haben, können Sie die Rentenart frei wählen. Natürlich macht es Sinn, die Altersrente zu wählen, die für Sie ohne Abschläge ist. Damit Sie sich auch sicher sind, welche Altersrente Sie im Jahr 2023 in Anspruch nehmen können, empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch in der nächsten für Sie liegenden Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Es ist sinnvoll diese Beratung wahrzunehmen, auch wenn sie derzeit nur telefonisch möglich ist.

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2 Antworten

KSCam 22.05.2021 | 10:27
Welchen 01.06. meinen Sie? 2021,22 oder 23? Altersrente 01.07.23 - meinen Sie da die Regelaltersrente? Interpretiere ich die Frage dass die AR für besonderslangj. Vers. ab 06/21 abschlagsfrei mögich ist, wären die Beträge gleich wenn Sie von Juli 21 bis Juni 23 keine Beiträge mehr bezahlen würden, aber alternativ erst 07/23 in Rente gehen. Das wäre dann keine gute Idee - da können Sie gleich gehen. Wenn Sie hingegen weiterarbeiten oder Beiträge fließen, ist die Rente in 2 Jahren - natürlich - um den Wert dieser Beiträge höher. Präzise Fragestellungen würden helfen....:)
Siehe hieram 22.05.2021 | 10:51
Ja, Prinzipiell haben Sie die Wahl. A. Sofern die Voraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Beiträge UND das notwendige Alter erreicht) erfüllt sind, wird diese (ab 01.07.23) ohne Abschläge bezahlt. Wenn Sie so lange noch arbeiten, erhöhen diese Beiträge auch noch die dann zu bewilligende Rente. Hier ist zu beachten, dass ein Bezug von ALGI 2 Monate direkt vor Rentenbeginn NICHT zu den 45 Beitragsjahren dazu gehört, diese müssten vorher erfüllt sein. zu versteuernder Anteil ab Jahr 23 = 83% B. Die vorzeitig Altersrente erhalten Sie mit 0,03 Prozent Abzug pro Monat x Anzahl der Monate, die noch bis zum Regelaltersrentenbetrag verbleiben. Der Abschlag gilt dann 'lebenslang'. Die Beiträge werden bis zum Rentenbeginn (06/21) berücksichtigt. Wenn Sie nebenbei noch weiter arbeiten, erhöhen diese Beiträge (ohne Abschlag) dann die nachfolgende Regelaltersrente. Die Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie dann aber nicht mehr erhalten. Die Einkünfte, die Sie ohne Kürzung der Rente nebenher verdienen dürfen, beträgt im Jahr 6.300,00 EUR, danach wird entsprechend eines für Sie festgelegten Hinzuverdienstdeckels der Hinzuverdienst angerechnet. In diesem Jahr (2021) wurde dieser Freibetrag auf 46.060,00 EUR erhöht. Diesen Betrag könnten Sie also noch in der Zeit vom 01.06.-31.12. neben der Rente verdienen, ohne dass diese gekürzt wird. zu versteuernder Anteil ab Jahr 21 = 81 % In beiden Fällen ist die Rente KV/PV-pflichtig Und nun also sollten Sie rechnen (Hier angenommen, Sie arbeiten bis 2023 weiter) Bei Variante A verzichten Sie auf 24 Monate Rente (mit Abschlag). Erhalten aber Ihr Gehalt. Das diese Rente noch erhöht. Bei Variante B erhalten Sie 7 Monate Rente mit Abschlag (06-12/21).Daneben für die Monate 06-12/21 Ihr Gehalt. Für die Monate 07/22-06/23 wird die Rente evtl. gekürzt, daneben aber für 17 Monate Gehalt. Das Gehalt erhöht die spätere Regelaltersrente. Bei Variante B gäbe es Möglichkeiten, die Abschläge zu mindern. Faustformel hierzu: 100 EUR Abschlag (für Rente im Monat) ausgleichen kostet ca. 25.000,00 EUR Einzahlung. (Diese können sich steuermindernd auswirken. Wenn Sie dies überlegen, sollten Sie sich auf jeden Fall steuerlich beraten lassen). Sie können sich auch zusätzlich bei Ihrer zuständigen DRV (telefonisch) beraten lassen und die beiden Renten anhand einer Proberechnung von dort berechnen lassen, bevor Sie sich entscheiden. Schöne Pfingsten!
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