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Rentenwert bei Umzug von Ost nach West

von beabi16.06.2009 | 12:58
3219 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin seit 2 Jahren Rentnerin, wohne in Sachsen-Anhalt und habe alle meine Rentenpunkte-Ost in Ostdeutschland (bzw. in der DDR) erworben. Mein Rente wurde im Rentenbescheid-Ost auf der Grundlage der Rentenpunkte-Ost und des Rentenwertes-Ost errechnet. Ich habe gelesen, dass sich der Rentenwert-Ost und -West aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten unterscheidet. Nun beabsichtige ich nach Düsseldorf zu ziehen. Wird durch den Umzug in das Gebiet, wo der Rentenwert-West gilt auch meine Rente entsprechend des Rentenwertes-West neu berechnet?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo beabi,

aufgrund des Umzugs nach Düsseldorf erfolgt keine neue Bestimmung der Entgeltpunkte. Entscheidend war der Wohnsitz am 18.5.1990.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die rechtliche Grundlage finden Sie im § 254 b Abs. 1 SGB VI und im § 254 d Abs. 1 und 2 SGB VI.

6 Antworten

OSSIam 16.06.2009 | 13:25
Die Rente wird nicht erhöht. Es bleibt wie es ist.
beabiam 17.06.2009 | 07:52
Dass aufgrund des Umzuges nach Düsseldorf keine Neubestimmung der Entgeltpunkte erfolgt, ist mir bekannt. Gilt der Wohnsitz am 18.05.1990 auch für die Bestimmung und unabänderliche Berechnung der Rente gemäß des Rentenwertes-Ost beziehungsweise -West oder wird die Rente bei einem Umzug neu berechnet? Wie lautet die rechtliche Grundlage ( §§ im SGB VI)? finde ich
Antwortam 17.06.2009 | 10:00
Sie können von Glück reden, daß Ihre Ost-Rente nicht der West-Rente angepaßt wird. Sie müßte dann ansonsten gekürzt werden.
honkam 17.06.2009 | 15:24
Da bin ich jetzt aber mal auf ne genauere Erläuterung gespannt...
Heikeam 17.06.2009 | 17:25
von wem ?? Heike
honkam 17.06.2009 | 17:52
na von Antwort
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