Hallo Nachgefragt,
zunächst wird der Widerspruch dem Sachbearbeiter vorgelegt, der den Ursprungsbescheid erlassen hat. Dieser überprüft, ob dem Widerspruch abgeholfen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorgang der Rechtsbehelfsabteilung zugeleitet. Hier wird - ggfs. unter Einbeziehung des sozialärztlichen Dienstes - der Widerspruchsbescheid vorbereitet. Im Widerspruchsausschuss, der sich aus jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmerseite, Arbeitgeberseite und der Verwaltung zusammensetzt, wird dann über den Widerspruch beraten.