Hallo DMSch,
ob die Zeit als Fachschulausbildung bzw. berufsvorbereitende Maßnahme zu werten ist, kann von hier aus nicht eindeutig beurteilt werden.
Senden Sie sämtliche Unterlagen, die Sie über den beschriebenen Sachverhalt besitzen, an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Ergebnis können Sie dann in Ihrem Versicherungsverlauf nachlesen.