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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von Jürgen Wichelhaus04.10.2012 | 10:54
2381 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin seit 01.10.2012 Rentner und habe bei der Rentenversicherung nach dem Bescheid nachgefragt. Nachdem am 02.10.2012 der letzte Rentenbeitrag eingegangen ist, soll der Rentenverlauf erneut geprüft werden,obwohl dieser lückenlos und lediglich die letzte Überweisung abgewartet werden mußte. Die Mitarbeiter teilte mir mit, daß im Bescheid auch das Datum der ersten Rentenzahlung stehen würde. Die würde aber wohl erst Ende November erfolgen, so daß ich zwei Monate kein Einkommen hätte. Ist das der "normale" Ablauf und kann ich etwas dagegen unternehmen, damit meine laufenden Verpflichtungen bezhlt werden können? Danke im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.10.2012 | 12:33

Hallo Jürgen Wichelhaus ,

wir bitten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bzgl. der Nachzahlung und laufenden Rentenzahlung nachzufragen.

4 Antworten

Renteam 04.10.2012 | 12:18
die Aussage des Mitarbeiters soll heißen, dass die laufende Rentenzahlung erstmalig Ende November für den November erfolgt. Für den Oktober erhalten Sie mit Bescheidserteilung eine Nachzahlung. Unternehmen können Sie nichts dagegen, da dies geltendes Recht ist, dass die Renten im Nachhinein gezahlt werden. § 118 SGB 6 Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Bei Zahlung auf ein Konto im Inland ist die Gutschrift der laufenden Geldleistung, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass die Wertstellung des eingehenden Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto unter dem Datum des Tages erfolgt, an dem der Betrag dem Geldinstitut zur Verfügung gestellt worden ist. Für die rechtzeitige Auszahlung im Sinne von Satz 1 genügt es, wenn nach dem gewöhnlichen Verlauf die Wertstellung des Betrages der laufenden Geldleistung unter dem Datum des letzten Bankarbeitstages erfolgen kann.
jaweiam 04.10.2012 | 15:40
Mannstellt seinen Rentenantrag ca. 3 Monate vorher. Dann gibt auch der Arbeitgeber entsprechende Informationen über die noch zu zahlenden Rentenbeiträge für die letzten 3 Monate an die Rentenversicherung. Mit diesen Zahlen erfolgt dann die Rentenberechnung. Geringe Abweichungen zwischen gemeldeten Rentenbeiträgen und dann tatsächliche geleisteten Beiträgen haben wegen Geringfügigkeit keine Auswirkung auf die Rentenberechnung.
jaweiam 04.10.2012 | 15:40
Mannstellt seinen Rentenantrag ca. 3 Monate vorher. Dann gibt auch der Arbeitgeber entsprechende Informationen über die noch zu zahlenden Rentenbeiträge für die letzten 3 Monate an die Rentenversicherung. Mit diesen Zahlen erfolgt dann die Rentenberechnung. Geringe Abweichungen zwischen gemeldeten Rentenbeiträgen und dann tatsächliche geleisteten Beiträgen haben wegen Geringfügigkeit keine Auswirkung auf die Rentenberechnung.
...................................am 05.10.2012 | 19:00
Wenn die Rente am 01.10.2012 beginnt, haben Sie Anspruch auf die erste Auszahlung E n d e Oktober. Wenn die Bescheiderteilung erst jetzt erfolgt, kann es sein, dass die erste laufende Rentenzahlung erst am 30.11.2012 erfolgt. Dann erhalten Sie die Rente für Oktober als Einmalzahlung wie eine Überweisung ("Nachzahlung").
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