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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von seppl24.10.2019 | 16:22
128 Ansichten
7 Antworten

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Meine Mutter ist am 20.10.2019 verstorben. Sie bekam ihre Rente und die Witwenrente von meinem Vater. Meine Frage : Wird die Rente an die Kinder für 3 Monate weiter gezahlt oder wird die Rente mit dem Ableben eingestellt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo seppl,

die Rentenzahlungen für beide Renten (Altersrente und Witwenrente) enden mit Ablauf des Todesmonats, hier mit Ablauf des Monats Oktober.

Einen Anspruch auf das sogenannte Sterbequartal von 3 Monaten hat nur der überlebende rechtmäßige Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes. Da Ihr Vater bereits verstorben ist und Witwenrente bezogen wurde, besteht kein weiterer Anspruch. Andere Familienangehörige haben darauf keinen Anspruch.

Kinder wären bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres zum Bezug einer Waisenrenten berechtigt, wenn sie sich in Schul-/Berufsausbildung oder Studium befinden würden.

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6 Antworten

Berateram 24.10.2019 | 16:27
Die Rente wird mit dem Ableben eingestellt.
sepplam 24.10.2019 | 16:46
Hatte gedacht, dass die Rente noch 3 Monate gezahlt wird, muss ja noch die Bestattungskosten gezahlt werden.
Berateram 24.10.2019 | 16:49
Eine Hinterbliebenenrente wird nur an den Ehegatten aber nicht an nicht waisenberechtigte Kinder gezahlt.
senf-dazuam 24.10.2019 | 16:48
Das "Sterbevierteljahr" gibt es für den überlebenden Ehepartner. Die Kinder können Waisenrente beantragen, wenn sie unter 18 oder noch in der Ausbildung sind. Ansonsten geht der Sozialstaat davon aus, dass die Kinder ihren Unterhalt selbst erarbeiten können.
Grusiam 24.10.2019 | 17:08
Die bezahlen, falls keine Sterbegeldversicherung existent ist, die Erben. Das Erbe kann man allerdings auch ausschlagen.
W°lfgangam 24.10.2019 | 20:52
Hatte gedacht, dass die Rente noch 3 Monate gezahlt wird, muss ja noch die Bestattungskosten gezahlt werden.
Die bezahlen, falls keine Sterbegeldversicherung existent ist, die Erben. Das Erbe kann man allerdings auch ausschlagen.
Ergänzend zum Hinweis von @Grusi: dessen Nick schon in die richtige Richtung geht, falls die Erben äußerst knapp bei Kasse sind: https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbes… Der wahllos erst beste Link + Info, wann das Sozialamt die Bestattungskosten tragen kann. Gruß w.
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