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sofern der Rentenbeginn ab dem 01.04.2004 und später eingetreten ist, wird die Rente am Ende des Monats ausgezahlt für den Sie bestimmt ist. Auszahlungstag ist der letzte Bankarbeitstag des jeweiligen Kalendermonats. Man spricht hier von einer nachschüssigen Zahlung.
Lag der Rentenbeginn bereits vor dem 01.04.2004, wird die Rente für den Folgemonat am letzten Bankarbeitstag des Vormonats gezahlt.