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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von Witwer04.01.2014 | 07:27
1325 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau ist mit 54 Jahren am 1. Dezember 2013 verstorben. Bekomme ich jetzt für den Monat Dezember noch anteilig die Witwerrente und ab 1. Januar für 3 Monate das sogenannte Sterbevierteljahr oder beginnt dieses schon im Dezember ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „ich“ wird zugestimmt. Wenn Sie bereits 47 Jahre alt sind, bekommen Sie diese große Witwerrente. Fall noch nicht geschehen, beantragen Sie bitte die Witwerrente. Falls es noch weitere Fragen gibt bzw. wenn der Rentenbescheid über die Witwerrente vorliegt, können Sie eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alles weitere, insbesondere den Rentenbescheid näher erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Konrad Schießlam 04.01.2014 | 11:40
Die Rente für Dezember steht Ihnen ( für die Verstorbene) noch zu. Hatte Ihre Frau aber immer vorschüssig die Rente erhalten) wurde diese für Dezember bereits Ende November auf Konto überwiesen. Die 3 Monate gelten somit für Januar,Febr., März 2014. MfG.
Witweram 04.01.2014 | 15:13
Meine Frau hatte noch keine Rente bezogen !!
icham 05.01.2014 | 10:35
Hallo "Witwer", Sie erhalten ab dem 01.12.2013 die Witwerrente . Diese wird bis zum 31.03.2014 (Ende des 3. Kalendermonats nach demTodesmonat) in voller Höhe gezahlt, Ihr etwaiges Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Ab dem 01.04.2014 wird die Witwerrente in Höhe von 55 bzw. 60 % gezahlt (große Witwerrente, sofern Sie das entsprechende Alter (47. Lebensjahr ) erreicht haben. Allerdings muss die Rente beantragt werden. Es erfolgt in diesemk Fall keine Zahlung des dreifachen Rentenbetrages aus der Rente der Verstorbenen, wie bei Rentenbeziehern (Sterbevierteljahr) . Dieser Betrag wäre im Übrigen mit der Witwerrente verreechnet worden, denn er gilt als Vorschuss auf die Witwerrente. Sehr schön erklärt ist das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbevierteljahr MfG ich
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