Als Empfängerin einer Witwenrente erhalte ich ja bei einer Widerheirat eine Abfindung von 24 Monatsrenten. Wie ist es wenn ich das Rentensplitting mache und die Erziehungsrente nehme, bekomme ich dann bei der Widerheirat ebenfalls diese 24 Monate als Abfindung?
01.11.2018, 17:12
von
Uschi
01.11.2018, 17:22
von
Schlaubi
Nein. Die Abfindung gibt es nur bei einer Witwenrente.
Für eine Erziehungsrente gibt es keine gesetzl. Grundlage für eine Abfindung
02.11.2018, 08:12
Experten-Antwort