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Experten-Antwort

Rentenzahlung bei Hartz 4

von Dajana02.11.2011 | 16:45
1596 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich die 40,80 €, die das Arbeitsamt am Ende des Jahres gezahlt hat, selbst zu zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dajana,

den Beiträgen von -_- und KSC kann ich hier nur zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-_-am 02.11.2011 | 17:35
Nein. Eine Pflichtversicherung für ALG II - Empfänger, wie sie bis 31.12.2010 noch erfolgte, ist seit 01.01.2011 nicht mehr möglich. Der monatliche Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung beträgt 79.60 EUR im Monat und lohnt sich aus Renditegesichtspunkten allein nicht (ca. 0,35 EUR Rentensteigerung, jährlich 4,20 EUR). Mit freiwilligen Beiträgen kann ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Reha-Leistungen nur aufrecht erhalten werden, wenn bis zum 31.12.1983 die allgemeine Wartezeit erfüllt ist (mindestens 60 Monate) und seither jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist (nach Übergangsrecht, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__241.html).
KSCam 02.11.2011 | 17:46
......Außerdem zählt die Zeit des ALG II Bezuges auch weiterhin als unbewertete Anrechnungszeit und daher ist es eigentlich unnötig parallel dazu freiwillig zu zahlen (was sich nach den von -_- genannten Zahlen wohl kaum lohnt, abgesehen von der Frage, welcher ALG II Empfänger es sich leisten könnte monatlich 79,60 € Rentenbeiträge aufzubringen) :)
Dajanaam 09.11.2011 | 16:30
Vielen Dank! Jetzt bin ich schlauer. In Anbetracht der Tatsachen lohnt es sich dann wohl wirklich nicht.
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