Rentenzahlung bei unklarem Todeszeitpunkt

von
Maik

Liebes Forum,

meine Mutter ist verstorben. Sie wurde am 01.11.13 durch eine Nachbarin, Abends 21:00 Uhr in ihrer Wohnung gefunden. Im Todenschein steht der Todeszeitpunkt zwischen dem 28.10 und dem 01.11.13, 21:00 Uhr. Kann mir jemand sagen, welches Datum die Rentenkasse zur Berechnung der Rente akzeptiert. 28.10 oder 01.11 (dann würde nämlich noch eine Zahlung fällig)? Es geht mir hier nicht um Abzocke sondern lediglich um die Begleichung aller noch laufenden Pflichten meiner Mutter (Miete etc.).

Danke Maik

von
zelda

Hallo Maik,

ich zitire mal die RAA der DRV Regionalträger:

"R6 Rentenende bei Tod des Berechtigten (§ 102 Abs. 5 SGB VI)

... Der Tod wird durch die bei den Standesämtern geführten Personenstandsregister bzw. durch die von den Standesbeamten aufgrund dieser Register ausgestellten Personenstandsurkunden nachgewiesen.

Ist in der Sterbeurkunde als Todeszeitpunkt ein Zeitraum angegeben, ist der letzte Tag des angegebenen Zeitraumes maßgebend, sofern sich im Einzelfall kein wahrscheinlicherer Todestag ergibt (ISRV:NI:RBRTS 1/85 19).
... "

Somit gilt der 01.11. als Todestag für die Rentenversicherung, die Rente für den Mobta November ist noch rechtmäßig gezahlt.

MfG

zelda

von
-

Es wird immer der letzte Tag als Sterbezeitpunkt angenommen. In Ihrem Fall also der 01.11.13.

von
Ludwig

Zitiert von: Techniker

Es wird immer der letzte Tag als Sterbezeitpunkt angenommen. In Ihrem Fall also der 01.11.13.

#
siehe Antwort Zelda: nicht immer, im Einzelfall kann es auch mal Abweichungen geben... in dem hier geschilderten Fall natürlich nicht.

von
Ludwig

Zitiert von: Techniker

Es wird immer der letzte Tag als Sterbezeitpunkt angenommen. In Ihrem Fall also der 01.11.13.

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siehe Antwort Zelda: nicht immer, im Einzelfall kann es auch mal Abweichungen geben... in dem hier geschilderten Fall natürlich nicht.

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