Hallo atego,
als deutscher Staatsbürger erhalten Sie Ihre Rente abzugsfrei auch ins außereuropäische Ausland gezahlt. Es wird Ihnen bei Nichtzugehörigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse der Bruttobetrag der Rente ausgezahlt.
Sie sollten dem Rentenversicherungsträger allerdings auf schriftlichem Wege die geänderte Anschrift oder Bankverbindung mitteilen.