Hallo Willi,
in dem von Ihnen geschilderten Fall stellt sich die Frage, ob Ihre verstorbene Frau eine vor- oder nachschüssige Zahlung der Rente erhalten hat.
Sofern sie bereits vor dem 01.04.2004 Rente bezogen hat, handelt es sich um die vorschüssige Zahlung der Rente, was bedeutet, dass am Ende eines Monats bereits die Rente für den darauffolgenden Monat überwiesen wird. Im Falle des Todes endet der Rentenanspruch mit Ablauf des Monats in dem der Rentenempfänger verstorben ist.
Zur eventuellen Auflösung des Kontos sollten Sie Rücksprache mit der Bank halten. Weiterhin sollten Sie einen formellen Witwerrentenantrag stellen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie für die Monate Oktober bis Dezember die volle Versichertenrente, die Ihrer Frau im Zeitpunkt des Todes zugestanden hat.
Ein Ausschluss des Witwerrentenanspruches wäre dann gegeben, wenn sie sich durch gemeinsame Erklärung mit Ihrer Frau zum damaligen Zeitpunkt für das bis zum 01.01.1986 geltende Hinterbliebenenrecht entschieden hätten.
Zur Rentenantragstellung können Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.