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Rentenzahlung nach Bulgarien

von Auswanderer03.02.2010 | 13:17
1365 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit Geburt Deutscher und erwäge, nächstes oder übernächstes Jahr nach Bulgarien auszuwandern. Ich habe bereits 35 Versicherungsjahre voll und könnte zum 1.8.2017 in Deutschland mit 63 die Rente für langjährig Versicherte beantragen. Meine Rentenzeiten beruhen alle auf Arbeit in Deutschland. In Bulgarien werde ich nicht arbeiten und auch in Deutschland ab dem Zeitpunkt der Auswanderung keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Meine Fragen: 1. Wirkt sich mein Wegzug nach Bulgarien irgendwie auf meine Rentenhöhe aus? 2. Kann ich die Rente für langjährig Versicherte auch dann mit 63 (mit Abschlägen natürlich) in Anspruch nehmen, wenn in in Bulgarien wohne und die letzten Jahre vor dem Erreichen des 63. Lebensjahres keine Beiträge gezahlt habe? Viele Dank für Ihre Auskünfte!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten (Wartezeit). Wenn Sie die erfüllen erhalten Sie als Deutscher überall auf der ganzen Welt Ihre Rente ausgezahlt; voll, da nur deutsche Zeiten! Auch wenn Sie vor dem 63. LJ nicht mehr arbeiten können Sie diese Rente bekommen. Lediglich das Problem der Krankenkasse sollten Sie vorab klären.

3 Antworten

Orkoam 03.02.2010 | 13:33
Die Verbindungsanstalt für Bulgarien wäre: Georg-Schumann-Straße 146 04159 Leipzig Telefon: (03 41) 5 50-55 www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de Paracelsusstraße 21 06114 Halle (Saale) Telefon: (03 45) 2 13-0 08 03716 Kranichfelder Straße 3 99097 Erfurt Telefon: (03 61) 4 82-0 Dort sollten Sie sich vielleicht eine verbindliche Auskunft einholen.
Auswandereram 03.02.2010 | 13:46
Vielen Dank für die Auskünfte! sagt Auswanderer
Reseam 03.02.2010 | 13:48
Wenn der Experte schreibt, dass Sie die Rente "voll" erhalten, sind damit nicht die Abschläge gemeint, die bei Rentenbeginn mit Alter 63 in Kauf zu nehmen sind. Der Unterschied zwische Deutschen und Ausländern ist, dass Ausländer u. U. die Rente ins Ausland nur zu 70% erhalten.
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