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Rentenzahlung über Grenzen hinweg

von Hilfesuchender Indien15.02.2009 | 20:50
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf was für eine Rentenkürzung im Alter müßte ich (37 J.) mich einstellen, wenn ich ab heute, 30 Jahre in Indien (kein Sozialversicherungsabkommen) arbeiten würde, aber weiterhin bei Antrag auf Pflichtversicherung in die deutsche RV einbezahle und in Indien ab 67 meine Rente beziehen wollte? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist richtig, dass die Rente für einen deutschen Staatsangehörigen auch in das Ausland grundsätzlich ohne weitere Kürzung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus §§ 110, 113 SGB VI. Dort ist geregelt, dass die Leistungen gezahlt werden wie im Inland mit einigen Ausnahmen. Ein Kürzung der Entgeltpunkte auf 70 % würde beispielsweise erfolgen, wenn die indische Staatsangehörigkeit vorliegen würde, also keine Staatsangehörigkeit bei der die EWG-Verordnung anzuwenden ist.

6 Antworten

Hellseherinam 15.02.2009 | 21:34
Meine Glaskugel hat leider einen Sprung.
McDiam 16.02.2009 | 13:13
nach welcher Vorschrift möchten Sie sich den "Antragspflichtversichern"? Das geht doch gar nicht in Ihrem Fall! Sie können lediglich freiwillige Beiträge zahlen! (Voraussetzung ist und bleibt die Deutsche Staatsbürgerschaft) Ein Beitrag kostet mind. 79,60 EUR (derzeit) und bringt ca. 0,35 EUR Rentensteigerung. Das wiederum mal 12 ergibt 4,20 EUR und das wiederum mal 30 (Jahre) ergibt 126,- EUR (BRUTTO) Ich glaube mehr muss ich nicht schreiben oder? Alles Gute... McDi
KSCam 16.02.2009 | 17:34
wollen Sie allen Ernstes wissen, was für Kürzungsbestimmungen in 30 Jahren gelten, wenn Sie 67 Jahre alt sind? Das wird Ihnen heute niemand vorhersagen können? Nach derzeitigem Stand hätten Sie zumindest als Deutscher Staatsangehöriger keine Kürzung, wenn Sie als Regelaltersrentner in Indien leben.
Hilfesuchender Indienam 16.02.2009 | 16:52
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Sicher habe ich meine Frage nicht präzise genug formuliert. Ich würde gerne wissen, ob ich mit einer Rentenkürzung rechnen muss, wenn ich zur Zeit des Rentenanspruches hauptsächlich in Indien wohnen würde? Wenn ja, mit was für einer Kürzung wäre zu rechnen? Vielen Dank!
Hilfesuchender Indienam 16.02.2009 | 17:39
Hallo KSC! Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte auch die passende Gesetzesgrundlage nennen? Nochmals vielen Dank!
Hilfesuchender Indienam 17.02.2009 | 10:07
Vielen Dank!
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