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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von ina30.11.2018 | 07:15
96 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ab 01.01.2019 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. D.h. die Erhöhung greift sofort! Alle Rentner werden es sofort auf dem Kontoauszug sehen. Die neue Mütterrente II wird erst ab ca. März für Bestandsrentner/Innen gezahlt werden können. Warum ist es nicht möglich, auch diese Erhöhung der Renten zum 01.01.2019 umzusetzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina,

wie von Lisa dargelegt, erfolgt in der Krankenversicherung die Rückkehr zur paritätischen Beitragstragung des Zusatzbeitrages. Da dieser derzeit im Schnitt bei 1,0 % liegt, ändert sich für die Auszahlung der Rente im Jahr 2019 kaum etwas. Wie Schlaubi und Kaiser bereits etwas forsch darlegten, ist der Verwaltungsaufwand bezüglich einer solch großen Gesetzesänderung enorm. Die aufgelaufenen Beträge ab Januar 2019 werden Ihnen allerdings rückwirkend erstattet, sobald eine Bescheiderteilung möglich ist.

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4 Antworten

von Chyam 30.11.2018 | 07:33
Warum ist es nicht möglich die Zurechnungszeit für Bestandserwerbsminderungsrentner genauso wie bei der Mütterente II nachträglich zu gewähren?
Lisaam 30.11.2018 | 08:03
Pflegeversicherung steigt aber im Gegenzug entfällt Zusatzbeitrag KK und wird halbiert,somit ändert sich kaum was da die meisten 1 Prozent Zusatzbeitrag haben.
Schlaubiam 30.11.2018 | 08:38
Weil das Gesetz noch immer nicht voll gültig ist und im Gesetzblatt erschienen ist. Wie soll die RV Millionen Renten innerhalb von 2 Wochen umstellen können? Sie können den Verwaltungsaufwand bei solchen Aktionen nicht einmal erahnen!
Kaiseram 30.11.2018 | 08:44
Eine dumme Frage, abseits jeglicher Kenntnis was für ein Verwaltungsaufwand für eine solche Umstellung erforderlich ist. Letztendlich wird die erhöhte Mütterrente doch nachgezahlt. Wo also ist das Problem?
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