Hallo Frau Karsten!
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel besteht ein Sozialversicherungsabkommen.
Tschechien und das Vereinigte Königreich sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Jedes Land zahlt aus den dort zu berücksichtigenden Versicherungszeiten eine separate Rente.
Innerhalb der Europäischen Union werden Rentenzahlungen auch in andere Mitgliedstaaten geleistet.
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel gilt als so genanntes "offenes" Abkommen für alle Personen, die Versicherungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und (oder) Israel zurückgelegt haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Somit würde auch der israelische Versicherungsträger seine
Rente an den Berechtigten in Deutschland auszahlen.
Bezüglich der Besteuerung können wir Ihnen lediglich mitteilen, dass zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den o.g. Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/doppelbesteuerungsabkommen.html
Bei weiteren Fragen diesbezüglich sollte sich die betreffende Person mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.