Mein Onkel und meine Tante erhalten auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut jeweils eine kleine Rente.
Altersbedingt wollen sie nun die Rente direkt in die USA überweisen lassen.
Auf ein Schreiben an die Deutsche Rentenversicherungsanstalt, Stuttgart kam keine Reaktion.
Wie muss ich vorgehen? Wo finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Gewöhnlich reicht eine Änderungsanzeige, die Sie bei jeder Filiale der Deutschen Post AG erhalten. Die gewünschten Änderungen werden dann, in aller Regel, schnellstmöglich bestätigt.
Sehr geehrter Herr Landsperger,
da Ihre Tante und Ihr Onkel die Rente auf ein Konto in den USA gezahlt haben möchten, gehe ich davon aus, dass diese dort wohnen. In diesem Fall ist für die Rentenzahlung die Deutsche Rentenversicherung Nord in 22159Hamburg, Friedrich-Ebert-Damm 245 zuständig. E-Mail: info@drv-nord.de . Kostenloses Servicetelefon: 0800100048002. Bitte wenden Sie sich an diese Stelle.
Mit freundlichem Gruß
Wenn der Wonsitz bei einem Altersrentner (75 J) dauerhaft ins Ausland vollständig verlegt wird, wird dann die Rente gekürzt- um wieviel?
Hallo Erich,
Ihre Frage kann mit den Angaben in Ihrem Post leider nicht abschließend beantwortet werden. Die Höhe einer Auslandsrente ist u. a. abhängig von der Staatsangehörigkeit des Berechtigten, dem Staat in dem er sich gewöhnlich aufhält, den angerechneten Versicherungszeiten und der Rentenart.
Grundsätzlich gilt, dass für Deutsche und EU-Bürger die Höhe der Auslandsrente der in Deutschland bezogenen Rente entspricht. Berechtigte mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten eine niedrigere Rente (z. B. nur 70% der Entgeltpunkte aus Bundesgebietsbeitragszeiten). Nicht ins Ausland gezahlt werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auf die nur wegen der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein Anspruch besteht. Für Entgeltpunkte aus FRG-Zeiten gelten ebenfalls Einschränkungen.
Soweit ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen Staat oder die Regelungen im Europäischen Recht Anwendung finden, sind vorrangig diese anzuwenden. Daraus können sich Abweichungen zu dem oben dargestellten ergeben.
In jedem Fall ist es vor der Verlagerung des Wohnsitzes empfehlenswert, sich die Auswirkungen auf die Rentenhöhe von seinem Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen.