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Rentenzeiten im Ausland (ex-Jugoslawien)

von AleksJU27.03.2007 | 13:58
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen. Mein Vater hat vor seiner Beschäftigung in der BRD versicherungspflichtige Tätigkeiten in Serbien, Bosnien (Föderation) und Slowenien gehabt. Die deutsche Rente wurde im Jahre 1999 beantragt und bewilligt. Dort wurde auch angegeben, dass ausländische Zeiten anzurechnen sind. Der Antrag wurde nach Serbien geschickt. Nach nunmehr 7 Jahren wurde uns Ende 2006 mitgeteilt, dass der serbische Träger gar nicht zuständig sei, da die letze Beschäftigung in Bosnien war. Die Dokumente wurden weitergeleitet. Es sind nun 8 Jahre vergangen. Seit drei Jahren wartet mein Vater nun auf etwaige Rentenbescheide und -zahlungen. Meine Frage: Musste der deutsche Träger das Verfahren nach Serbien weiterleiten? Oder gar parallel in alle Republiken? Bitte helft uns :-/ Aleks

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo AleksJU,

Verbindungsstelle für Ex-Jugoslawien ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in 84028 Landshut, Am Alten Viehmarkt 2. Tel.Nr. 0871 81-0.

Bitte wenden Sie sich dort hin.

2 Antworten

Unbekanntam 27.03.2007 | 19:34
Hallo AleksJU, jeder Versicherter ist verpflichtet, seine seine Beitragszeiten im Ausland der deutschen Rentenversicherung im Rentenantrag anzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung leitet, dann das ausländische Rentenverfahren ein. Leider gibt es kriegsbedingt Länder, wo nicht alles zügig funktioniert. Dagegen kann auch die Rentenversicherung nichts machen. Schließlich handelt es sich hier um eigenständige Staaten. Das Einzige was sie machen können, ist selbst Druck beim ausländischen Träger auszuüben. Wenden Sie sich vielleicht mal an das zuständige Konsulat.
Schadeam 28.03.2007 | 08:30
... aber dieser Expertentipp wird nicht viel weiterhelfen. Denn die Landshuter haben keinerlei Einfluß auf die Arbeitsweise und das Arbeitstempo des ausländischen Versicherungsträgers. Wenn die Serben 6 Jahre brauchen um festzustellen, dass ein anderer früherer jugoslawischer Staat zuständig sei, dann hat keine deutsche Stelle darauf einen Einfluß. Da kann man als Bürger höchstens versuchen den Behörden durch ständige Sachstandsanfragen so auf die Nerven zu gehen, dass vielleicht entschieden wird. Allerdings ist es dem Beamten im Exjugoslawien möglicherweise völlig egal wielange ein in Deutschland lebender Mensch auf seine Rente wartet.
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