Sehr geehrte Experten,
ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Mein Vater hat vor seiner Beschäftigung in der BRD versicherungspflichtige Tätigkeiten in Serbien, Bosnien (Föderation) und Slowenien gehabt. Die deutsche Rente wurde im Jahre 1999 beantragt und bewilligt. Dort wurde auch angegeben, dass ausländische Zeiten anzurechnen sind. Der Antrag wurde nach Serbien geschickt. Nach nunmehr 7 Jahren wurde uns Ende 2006 mitgeteilt, dass der serbische Träger gar nicht zuständig sei, da die letze Beschäftigung in Bosnien war. Die Dokumente wurden weitergeleitet. Es sind nun 8 Jahre vergangen. Seit drei Jahren wartet mein Vater nun auf etwaige Rentenbescheide und -zahlungen.
Meine Frage: Musste der deutsche Träger das Verfahren nach Serbien weiterleiten? Oder gar parallel in alle Republiken?
Bitte helft uns :-/
Aleks