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Experten-Antwort

Rentenzeiten - Pflichtbeiträge und Studium parallel

von Hans-B29.07.2014 | 18:06
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12 Antworten

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Ich habe für bestimmte Zeiten Pflichtbeiträge gezahlt und gleichzeitig studiert. Jetzt wird von der RV nachgefragt, in welchem Umfang die berufliche Tätigkeit und das Studium waren. - Beides war massiv! Das Studium wurde auch erfolgreich abgeschlossen. Mache ich einen Fehler, wenn ich die Studientätigkeit mit einer höheren Stundenzahl angebe, als die Berufstätigkeit? Ich bin auf die obigen Ausbildungszeiten nicht angewiesen, da ich noch weitere Studienzeiten habe, die wegen Überschreiten der Höchstdauer von 8 Jahren nicht angerechnet wurden. Die Ausbildung wurde ernsthaft betrieben, was mit mehreren Studienabschlüssen nachweisbar ist. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans B.

insbesondere dem Beitrag von „Sozialröchler“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen. Bezüglich Ihrer weiteren Frage würde ich dennoch empfehlen, zutreffende Angaben zum Umfang des Studiums zu machen.

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11 Antworten

Anonymam 29.07.2014 | 18:15
Es handelt sich hierbei um die Prüfung, ob die Hochschulausbildung umfangreicher war als die Beschäftigung. Eine Ausbildung muss, damit sie eine Anrechnungszeit werden kann, mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch genommen haben. Da nebenbei eine Beschäftigung war, wird diese Voraussetzung angezweifelt.
Sozialröchler?am 29.07.2014 | 20:40
Im Rahmen des § 58 Abs. 4a SGB VI ist es erforderlich, den wöchentlichen Zeitaufwand für die schulische Ausbildung und für die versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zu ermitteln. Der zeitliche Aufwand für die schulische Ausbildung bestimmt sich aus der wöchentlichen Anwesenheitszeit an der Ausbildungsstätte, der objektiv erforderlichen Vorbereitungszeit und dem wöchentlichen Zeitaufwand für die Schulwege. Bei Ferienzeiten (Semesterferien) ist auf die zuvor ausgeübte Schulausbildung abzustellen. Ein Anwendungsfall des § 58 Abs. 4a SGB VI liegt nur vor, wenn die schulische Ausbildung mehr als 20 Stunden wöchentlich umfasst. Mehr hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Hans-Bam 30.07.2014 | 08:30
Danke für die Antworten! Ich will die Eingangsfrage weiter konkretisieren. Die Bedingungen, wie Sie von Ihnen aufgeführt wurden, glaube ich verstanden zu haben. Kann es in irgendeiner Form schaden, wenn ich die zeitliche Belastung durch das Studium höher angebe, als die zeitliche Belastung durch die gleichzeitige berufliche Tätigkeit?
Feliam 30.07.2014 | 14:49
Nein! Denn die gezahlten Beiträge werden in jedem Fall mitgerechnet, die Schulzeit ggf. zusätzlich.
Hans-Bam 30.07.2014 | 17:27
Danke für die Antworten! Ich habe bereits die Immatrikulationsbescheinigungen und die Studiennachweise mit den belegten Veranstaltungen herausgesucht und kopiert. Zusätzlich habe ich sogar innerhalb der betroffenen drei Semester eine Zwischenprüfung abgelegt.
W*lfgangam 30.07.2014 | 20:55
Hallo Hans-B, > Ich habe für bestimmte Zeiten Pflichtbeiträge gezahlt und gleichzeitig studiert. Wenn es eine Vollzeitjob war, wird es schwierig, der DRV glaubhaft zu erklären, dass Sie parallel in diesen Zeiten auch noch mehr als 40 Std./Woche für die Ausbildung aufgewendet haben. Entscheidend ist doch: >Ich bin auf die obigen Ausbildungszeiten nicht angewiesen, da ich noch weitere Studienzeiten habe, die wegen Überschreiten der Höchstdauer von 8 Jahren nicht angerechnet wurden. Dann halten Sie den Ball für die parallelen Ausbildungszeiten flach und bekommen von den ab 8 Jahren gekürzten Zeiten noch ein paar Monate angerechnet. Zählt immerhin zur Wartezeit von 35 Jahren (wenn Sie nicht sowieso erreichen), die parallelen Zeiten werden nicht doppelt gezählt. Andererseits sind Pflichtbeitragszeiten neben Anrechnungszeiten 'beitragsgeminderte Zeiten', was im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (Durchschnittswertermittlung) wieder eine kleine Rolle spielen kann, wenn es um einen besseren Durchschnittswert geht ...wenn der bei Ihnen überhaupt gebraucht wird. Ohne Rentenauskunft lässt sich das nicht abschließend beantworten - machen's einfach der Wahrheit entsprechend ;-) Gruß w.
Hans-Bam 31.07.2014 | 09:02
Danke W*lfgang: ## Es war ein Unterrichtsjob: In der Regel 16 Schulstunden pro Woche, dies ging am Mo. (10 Std.) und Fr. (6 Std.) + entsprechende Vorbereitung und Korrekturen am Sa. u. So. Di., Mi., Do. habe ich in der Regel mit einem massiven Einsatz studiert, mehr als 10 Std. pro Tag. Dazu gibt es Studiennachweise mit den belegten Veranstaltungen und ein Zwischenprüfungszeugnis. Ich habe noch 16 Monate Hochschulausbildung mit "Höchstdauer überschritten", was ausreichen würde die "doppelt" belegte Zeit zu kompensieren. Ansonsten: Gesamtzeiten: 601 Mon. belegungsfähige Kalendermonate: 505 ## Ich war in der Vergangenheit schon mehrfach bei der lokalen Vertretung und musste mindestens 2 x dieselben Ausbildungsunterlagen einreichen. Es liegt aber nicht an der RV, sondern an den vielen Aktivitäten, die ich hatte. ## Warum nimmt die Rentenversicherung nicht von sich aus als Ausbildungszeiten zuerst die Zeiten, die ohne Beitragszahlungen durch eine Berufstätigkeit sind?
=//=am 31.07.2014 | 09:38
"Warum nimmt die Rentenversicherung nicht von sich aus als Ausbildungszeiten zuerst die Zeiten, die ohne Beitragszahlungen durch eine Berufstätigkeit sind? " Die RV MUSS prüfen, ob der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung überwiegt, denn nur dann ist die schulische Ausbildung eine Anrechnungszeit (§ 58 Abs. 4 a SGB VI). Und da sie sich an die Gesetze halten muß, ist dies zu überprüfen. ;-)
Hans-Bam 31.07.2014 | 16:33
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Danke an alle, für das geduldige Beantworten meiner Fragen! Kann man allgemein sagen, was für den Versicherten besser ist: a) Überwiegende Ausbildungszeiten, in denen gleichzeitig Pflichtbeiträge gezahlt wurden oder b) Pflichtbeitragszeiten und danach Ausbildungszeiten, die wegen Überschreitung der Höchstdauer ansonsten nicht angerechnet werden.
W*lfgangam 31.07.2014 | 18:28
Hallo Hans-B, > ##Warum nimmt die Rentenversicherung nicht von sich aus als Ausbildungszeiten zuerst die Zeiten, die ohne Beitragszahlungen durch eine Berufstätigkeit sind? Weil es vorab keine Günstigerprüfung gibt, sondern 'per Gesetz' nach Anrechnung/Nichtanrechnung geht. Ob es gut oder schlecht ist, können Sie nur im Beratungsgespräch erfahren ...und dann 'lenkt' Sie der Berater zur richtigen Antwort ;-) > Kann man allgemein sagen, was für den Versicherten besser ist: a) Überwiegende Ausbildungszeiten, in denen gleichzeitig Pflichtbeiträge gezahlt wurden Wenn es 'mickrige' Pflichtbeiträge/Entgelte sind, könnte die parallele Anrechnung zu Ihren Gunsten wirken (Stichwort: Gesamtleistungsbewertung) ...die 35 Jahre scheinen Sie eh zu haben oder erreichen zu können (so das die weiteren/späteren/zusätzlichen Ausbildungszeiten keinen Nutzen bringen. Aus der Ferne würde ich gefühlt sagen: parallele Anrechnung ...aber kommen Sie nicht später mal mit "die andere Variante hätte mtl. 10 EUR mehr gebracht" ;-) Gruß w. ...wirklich und noch mal: ohne Kenntnis des Versicherungsverlaufs/einer aktuellen Berechnung als Vergleichsmöglichkeit ist das Stochern im Nebel. Vorausgesetzt, Sie haben Ihr Studium für nachfolgend gute/hervorragende/dauerhafte Einkünfte genutzt, geht es im Endeffekt wirklich um 'Peanuts', wenn es überhaupt einen Unterschied gibt.
Hans-Bam 31.07.2014 | 19:19
Danke W*lfgang ## Für damalige Verhältnisse war der Verdienst gut. Ich werde wie Sie schreiben, wahrscheinlich bei der Version Arbeiten + fleißig studiert bleiben, das war auch die bisherige Line, sie kann über Studiennachweise belegt werden. Natürlich kann ich die Verantwortung nicht abschieben (..aber kommen Sie nicht später mal mit "die andere Variante hätte mtl. 10 EUR mehr gebracht") Zitat: "Vorausgesetzt, Sie haben Ihr Studium für nachfolgend gute/hervorragende/dauerhafte Einkünfte genutzt, geht es im Endeffekt wirklich um 'Peanuts'" Ich hatte zwar großes Glück und habe sehr gut verdient, allerdings freiberuflich. Die Rente, die ich erwarte ist klein, 300 € + im Monat, aber Kleinvieh macht auch Mist. Ich bin auch auf die Rente nicht angewiesen, freue mich aber, wie die meisten von uns, über jeden €. Noch dazu ist die Rente bei mir etwas steuerbegünstigt, da sie nur zu ungefähr 70% als Einnahme versteuert wird.
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