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Experten-Antwort

Rentenzwang nach Altersteilzeit Teil II

von oller17.11.2012 | 12:21
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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von oller RE: Rentenzwang nach Altersteilzeit Aber hallo, ich habe bereits schon einmal , diesbezüglich hier im Forum über dieses Thema angefragt. Dann nochmal zum gleichen Thema. Ich bin 1950 geboren , in der Firma fand 2003 eine Umstrukturierung statt, entweder sie gehen in die neue Firma ,oder sie bleiben in der altenFirma ,nehmen die Altersteilzeitregelung in Anspruch , erhalten eine Abfindung . Aus gesundheitlichen Gründen nahm ich dann die Altresteilzeitregelung in Anspruch .2008 ging ich dann in die sogen. Freizeithpase . Von der Personabteilung wurde ich im Februar 2011 hingewiesen , jetzt meinen Antrag (1/4 Jahr vorher ) meinen Rentenantrag bei der DRV zu stellen , Ich habe dann im Februar einen Antrag auf Rente nach Altersteilzeit gestellt . Im Juni 2011 bekam ich dann meine Rente mit 14 % abzüge . Begeistert war ich natürlich von der Höhe der Rente nach 44 Arbeitsjahren nicht . Irgentwie erfuhr ich , ja Du hättest doch noch 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit nach ablauf der Freizeitphase gehen können. Es hat mir weder der Berater bei der DRV noch die Personlabteilung meiner Firma gesagt,das es diese Möglichkeit gibt. Also habe ich bei meiner eheamaligen Personalabteilung angerufen und den Fall geklärt . Mir wurde mündlich mitgeteilt , es hat eine interne Absprache zwischen dem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit gegeben , das solch eine Regelung für die Arbeitnehmer dieses Unternehmens nicht zutrifft. Aus meiner Sicht war es auch ein RENTENZWANG . einen Schritt zurück gibt es leider nicht. MfG oller Zitieren

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2012 | 09:34

Darauf hinzuweisen, dass Sie gemäß des mit Ihrem Arbeitgeber geschlossenen Altersteilzeitvertrages die Verpflichtung besteht, sich vor Abschluss des Altersteilzeitvertrages über die rentenrechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten zu erkundigen (steht im sog. Kleingedruckten des Vertrages), bringt im Nachhinein sicher nichts.

Ebenso ist vermutlich die Aussage des Arbeitgebers aufgrund Ihrer späteren Rückfrage richtig, denn die meisten Tarif- bzw. Altersteilzeitverträge erlauben es ausdrücklich nicht, dass der Arbeitnehmer sich nach Ablauf der Altersteilzeit arbeitslos meldet.

Aus Sicht der Rentenversicherung wäre dies sicher zulässig, jedoch hätte eine Arbeitslosmeldung Auswirkungen auf die bereits abgeschlossene Altersteilzeit.

Evtl. wäre dann (je nach Tarif- bzw. Altersteilzeitvetrag) der Altersteilzeitvertrag nichtig: mit der Kosequenz, dass die bereits abgeschlossene Altersteilzeit wieder "zurückgerechnet" und Sie so gestellt werden müssten, als wären Sie nicht in Altersteilzeit gewesen.

In einem solchen Fall wäre eine nicht unerhebliche Forderung des Arbeitgebers und der Agentur für Arbeit (die sich mit der Förderung daran beteiligt hat) auf Sie zugekommen.

12 Antworten

Aufmerksamer Nachbaram 17.11.2012 | 14:21
Sie sind sich offensichtlich nicht darüber im Klaren, dass jeder Arbeitslosengeldbezug mit der Verpflichtung verbunden ist, intensivst nach Arbeit zu suchen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Wäre es denn in Ihrem Sinne gewesen, wenn man Sie in Fortbildungsmaßnahmen gesteckt oder Ihnen gar einen anderen Arbeitsplatz vermittelt hätte? Bewerbungspflichten hätte auf jeden Fall auch für Sie gegolten! MfG
Hamburgerin am 17.11.2012 | 17:25
Von Rentenzwang kann man wohl nicht sprechen, denn man kann sich ja selber informieren bei der Agentur für Arbeit oder der DRV, sh. hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ein Positives ist m.E., dass Sie die Rente jetzt schon 3 Jahre bekommen und noch dazu verdienen können ! Die Zuverdienstgrenzen stehen in ihrem Rentenbescheid.
Heidiam 17.11.2012 | 17:11
Hallo Oller, wenn es um die Rente geht, sollte man sich vorher schlau machen. 44 Versicherungsj. und dann 14 % Abschlag ist schon heftig. Mein Rentenexperte wollte mich auch schnell in Rente schicken, mit 10,8% Abschlag. Ich fand eine andere Lösung und habe jetzt nur 2,1% Abschlag. Viele wissen nicht das der Abschlag auch für die Betriebsrente gilt, stehen dann unterm Strich mit 1000 Euro da nach 45 J. Arbeit. Der kleinste Beamte lacht schön fett, was die kleinen Leute hier im Forum schreiben.
KSCam 17.11.2012 | 14:42
Und was ist Ihre Frage an die Experten dieses Forums? Sie erhalten die Rente, die sie beantragt haben, was soll man ansonsten dazu sagen? Und dass Sie sich zu spät erkundigen,.....ist halt Pech. Es gehört sicher nicht zum Beratungsauftrag eines DRV Beraters, einen Menschen, der kurz vor Ablauf der ATZ kommt und die Rente beantragen will, darauf hinzuweisen, dass er sich alternativ auch arbeitslos melden könnte.....
olleram 18.11.2012 | 13:08
Danke Heidi , für diene Antwort. Hier wird man angezählt , ja da mußt du dich vorher erkundigen , Ja bei wem denn???, wenn solche Antworten kommen,wie : Es gehört sicher nicht zum Beratungsauftrag eines DRV Beraters, einen Menschen, der kurz vor Ablauf der ATZ kommt und die Rente beantragen will, darauf hinzuweisen, dass er sich alternativ auch arbeitslos melden könnte..... mfg Oller
Heikeam 18.11.2012 | 13:54
Hallo @oller, zunächst wäre mal eine Sperrzeit von 12 Wochen eingetreten, also gar keine Leistungen. Ggf. müsste auch eine freiwillige Krankenversicherung gezahlt werden, also Kosten. Die Leistungen für das Arbeitslosengeld würden aus dem Brutto ohne die Aufstockungsbeträge berechnet, also vermutlich sehr gering. Von den Pflichten, wie oben schon beschrieben, mal ganz abgesehen. Ich habe schon eine ganze Anzahl von Menschen gesehen, die dann doch sehr schnell einen Rentenantrag gestellt haben. Heike
Heidiam 18.11.2012 | 13:53
Es ist aber wirklich so, viele Rentenberater wollen die Leute schnell in Rente schicken,oft mit hohem Abschlag. Diese Experten müssen ja davon nicht leben. Mein Berater sagte damals, geh in Rente, es wird immer schlechter alles, wer kann sagen wie alles noch wird mit Rentensteuer, usw. Jeder Arbeiter sollte sich selbst schlau machen, und nicht alles machen wie diese Experten es sagen. Die können niemand in die Rente zwingen.
Jockelam 19.11.2012 | 08:09
...jetzt gelingt es Ihnen doch auch, sich zu informieren. Und das ging 2011 nicht ? *kopfschüttel*
olleram 19.11.2012 | 12:29
Danke Experte , endlich eine aussagekräftige Antwort , also gibt es doch Absprachen zwischen Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit. MfG oller
Gigiam 19.11.2012 | 13:10
Nein @oller, "Absprachen" gibt es nicht. Es gibt im Altersteitzeitgesetz gesetzliche Regelungen, wann und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit Erstattungsleistungen erhält. Hierzu sind eine ganze Reihe Voraussetzungen zu erfüllen. "Absprachen" im Sinne eines Kuhhandels gibt es nicht. Gigi
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