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Experten-Antwort

Rentenzwang nach Altersteilzeit

von Barbara Sielaff08.11.2012 | 11:36
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 1.8. enthielt eine Experten-Antwort den Satz "Aus Sicht der Rentenversicherung müssen Sie diese Rente aber nicht beantragen, sondern können bis zur Regelaltersrente warten" Gibt es spezielle Bedingungen, unter denen man von der Deutschen Rentenversicherung gezwungen werden kann, einen Rentenantrag (mit Abschlägen) nach Altersteilzeit zu stellen, wenn weder im Tarifvertrag noch im ATZ-Vertrag eine entsprechende Klausel besteht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Der Rentenversicherungsträger fordert Sie hierzu nicht auf. Der Rentenversicherungsträger ist lediglich verpflichtet, die Berechtigten von Amts wegen in "geeigneten" Fällen ( z.B. Erreichen der Regelaltersgrenze) darauf hinzuweisen, dass Sie auf Antrag eine Rente erhalten können. Wenn kein entsprechender Antrag gestellt wird, wird auch keine Rente gezahlt!

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9 Antworten

Jockelam 08.11.2012 | 11:37
Nein ! Die DRV ist doch froh, über jede Rente, die sie nicht zahlen muss.
KSCam 08.11.2012 | 18:41
Wie kommen Sie überhaupt zu dieser Frage? Ich glaube nicht dass die DRV schon einen einzigen Versicherten "gezwungen" hat den Rentenantrag nach Ende der ATZ zu stellen. In aller Regel machen das "unsere lieben Kunden" freiwillig - genaus freiwillig wie sie seinerzeit den ATZ Vertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen haben und schon damals gewusst haben, dass am Ende der ATZ in aller Regel die Rente (mit Abschlägen) steht.
Lissiam 08.11.2012 | 20:14
Und KSC wo steht Ihre Antwort? als Beamter kann man ja die kleinen verarschen,fürchterlich.
ex atz-ler ödam 08.11.2012 | 20:19
umgekehrt wird ein schuh draus. gesetzlich geregelt muß ein atz-vertrag so gestaltet sein, daß unmittelbar darauf ein rentenzugang folgen "kann". welchen streß sie sich antun wenn sie den anspruch nicht wahrnehmen ist ihre sache. gruß f.
KSCam 09.11.2012 | 17:19
Jetzt würde ich doch gerne wissen, warum ich mit meiner Antwort die Fragestellerin "verarscht" haben soll? Ich habe doch nur gesagt, dass ich keinen Fall kenne, bei dem ein ATZler von der DRV in die Rente gezwungen wurde.......???? Und dass nicht die DRV den ATZ Vertrag abschließt, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer, werden Sie doch auch nicht abstreiten?
Lissiam 09.11.2012 | 19:08
KSC ich wollte Sie nicht beleidigen. Schönes Wochenende
Lissiam 09.11.2012 | 19:13
KSC, ich wollte Sie nicht beleidigen. Ihre Antwort wirkt auf mich von oben herab. Schönes Wochenende
DarkKnight RVam 13.11.2012 | 07:09
1. Es besteht von Seiten der Deutschen Rentenversicherung kein Zwang die Altersrente nach der Altersteilzeit zu beantragen. 2. Sie können sich im Anschluß an die Altersteilzeitarbeit arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld könnte durchaus höher sein, als die vorzeitg in Anspruch genommene Altersrente. Allerdings müssen sie sich dann auch den Anforderungen der Agentur für Arbeit unterwerfen! 3. Wenn Sie die Regelaltersgrenze nach dem Ende der Altersteilzeitarbeit bereits erreicht haben, besteht die Möglichkeit der Arbeitslosengeldbezuges nicht mehr!
olleram 17.11.2012 | 11:33
Aber hallo, ich habe bereits schon einmal , diesbezüglich hier im Forum über dieses Thema angefragt. Dann nochmal zum gleichen Thema. Ich bin 1950 geboren , in der Firma fand 2003 eine Umstrukturierung statt, entweder sie gehen in die neue Firma ,oder sie bleiben in der altenFirma ,nehmen die Altersteilzeitregelung in Anspruch , erhalten eine Abfindung . Aus gesundheitlichen Gründen nahm ich dann die Altresteilzeitregelung in Anspruch .2008 ging ich dann in die sogen. Freizeithpase . Von der Personabteilung wurde ich im Februar 2011 hingewiesen , jetzt meinen Antrag (1/4 Jahr vorher ) meinen Rentenantrag bei der DRV zu stellen , Ich habe dann im Februar einen Antrag auf Rente nach Altersteilzeit gestellt . Im Juni 2011 bekam ich dann meine Rente mit 14 % abzüge . Begeistert war ich natürlich von der Höhe der Rente nach 44 Arbeitsjahren nicht . Irgentwie erfuhr ich , ja Du hättest doch noch 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit nach ablauf der Freizeitphase gehen können. Es hat mir weder der Berater bei der DRV noch die Personlabteilung meiner Firma gesagt,das es diese Möglichkeit gibt. Also habe ich bei meiner eheamaligen Personalabteilung angerufen und den Fall geklärt . Mir wurde mündlich mitgeteilt , es hat eine interne Absprache zwischen dem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit gegeben , das solch eine Regelung für die Arbeitnehmer dieses Unternehmens nicht zutrifft. Aus meiner Sicht war es auch ein RENTENZWANG . einen Schritt zurück gibt es leider nicht. MfG oller
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