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Experten-Antwort

Rente/Tod/Erben

von Zork20.08.2020 | 07:46
79 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was passiert wenn ein Rentner z.B. am 15. eines Monats verstirbt? Erhalten die Erben dann noch nachträglich eine halbe Rente auf das Konto des Verstorbenen? Oder: Die Meldung des Todes erreicht die Rentenversicherung erst im folgenden Monat nach erfolgter Auszahlung der (aller-)letzten Monatsrente. Müssten die Erben dann eine halbe Monatsrente (oder ganze Monatsrente) zurückzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zork,

wir können Bartl zustimmen.

Renten sind bis zum Ende des Kalendermonats zu leisten, in dem der Berechtigte verstorben ist (§ 102 Abs. 5 SGB VI).

Sollte die Rente zu spät eingestellt werden, müssen die Zahlungen, die für die Monate nach dem Todesmonat ausgezahlt wurden, zurückgezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Bartlam 20.08.2020 | 09:35
Die Rente wird immer für die vollen Monat gezahlt. Wenn jemand z.B. am 15.6. stirbt steht im die Rente für den ganzen Monat Juni noch zu. Sollte die Rentenzahlung erst im Juli eingestellt werden, muss auch der ganze Monat Juli zurückgezahlt werden.
Deutsche Rentenversicherung
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