Hallo Ovidiu,
Sie können den Antrag per Post an die
Deutsche Rentenversicherung Bund,
10704 Berlin senden.
Sollte das nicht Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger sein, wird der Antrag weitergeleitet.
Den Aussagen "von egal" ist zuzustimmen. Sollten Sie eine Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten der EU haben und in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, so ist eine Erstattung nur möglich bei Erreichen des Regelalters wenn keine 5 Jahre mit deutschen und europäischen Beitragsjahren vorhanden sind.
Weitere Informationen können Sie auf unserer Webseite unter dem Stickpunkt Broschüren-Ausland entnehmen.
Hier der Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/03_broschueren_und_mehr/broschueren/broschueren_ausland_%20europaeische_vereinbarungen_node.html