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Experten-Antwort

Renteversicherung

von Ovidiu23.10.2018 | 09:39
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich bitte Ihnen, mir zu helfen, um das richtige Dokument korrekt auszufuellen und die rightige Unterlagan vorzubereiten, um ich von der Renteversicherung das Geld zurueckzubekommen, Geld das ich zwischen 2012 und 2014 bezahlt habe, als ich in Deutschland gearbeitet habe. Erstens glaube ich, dass ich das Formular V0901 ausfuellen sollte. Ist das richtig? Zweitens, bitte sagen Sie mir Bescheid, welche andere Unterlangen ich vorbereiten sollte, neben den Lohnsteuerbescheinigungen fuer 2012, 2013 und 2014, dem Arbeitsvertrag und der Registrierung in der Stadt wo ich gewohnt habe. Vielen Dank, Ovidiu Hrituleac

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

zur Beantragung der Beitragserstattung aus dem Ausland haben Sie richtig den Vordruck V0901 gewählt.

Unter Punkt 12 muss von einer Behörde Ihres Wohnlandes bestätigt werden, dass Sie persönlich unter Vorlage Ihres Ausweises den Antrag ausgefüllt und unterschrieben haben. Außerdem sollten Sie eine behördliche Bestätigung mit übersenden, wo Ihr aktueller Wohnsitz angemeldet ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ovidiu,

Sie können den Antrag per Post an die

Deutsche Rentenversicherung Bund,

10704 Berlin senden.

Sollte das nicht Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger sein, wird der Antrag weitergeleitet.

Den Aussagen "von egal" ist zuzustimmen. Sollten Sie eine Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten der EU haben und in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, so ist eine Erstattung nur möglich bei Erreichen des Regelalters wenn keine 5 Jahre mit deutschen und europäischen Beitragsjahren vorhanden sind.

Weitere Informationen können Sie auf unserer Webseite unter dem Stickpunkt Broschüren-Ausland entnehmen.

Hier der Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/03_broschueren_und_mehr/broschueren/broschueren_ausland_%20europaeische_vereinbarungen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ovidiuam 23.10.2018 | 12:55
Ich habe bemerkt, dass auf jeder Seite des Formulars V0901, beide Versicherungsnummer und Kennzeichen stehen. Ich habe die Versicherungsnummer, aber ich weiss nicht genau, wovon das Kennzeichen nehmen sollte. In der Lohnsteuerbescheingung steht auch nur Versicherungsnummer. Koennten Sie bitte damit helfen?
Ovidiuam 23.10.2018 | 11:13
Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort. Zusaetzlich, koennten Sie mir bitte sagen wem sollte ich dieses Formular und die andere Unterlagen schicken? Muss es unbedingt per Post geschickt werden oder geht es auch per E-Mail? Und an welche Addresse sollte ich das machen?
egal (der Erste)am 23.10.2018 | 14:35
Versicherungsnummer reicht, das Kennzeichen können Sie bei Antragstellung im Normalfall meist gar nicht wissen. Der Antrag muss unterschrieben und im Original eingehen, eine einfache Mail reicht insofern nicht. Aus Ihrem Namen folgere ich mal, Sie sind rumänischer Staatsbürger?! Dann ist eine Erstattung der Beiträge für Sie nicht möglich, solange Sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben und danach auch nur, wenn Sie in Rumänien und Deutschland zusammen weniger als 5 Jahre Beitragszeiten haben.
Deutsche Rentenversicherung
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