Rentenberechtigte im Ausland können eine Rente ,die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt wird,nur dann erhalten,wenn die Voraussetzungen allein unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes erfüllt sind.Sind jedoch die Verhältnisse am Arbeitsmarkt maßgeblich ,können die Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich nicht ins Ausland überwiesen werden, weil der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des des Rentenanspruchs in Deutschland nicht berücksichtigt wird.
Weiter Besonderheiten ergeben sich aus dem Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Grundsätzlich gilt, das für deutsche und ausländische Staatsangehörige,welche nach dem Sozialversicherungsabkommen wie Deutsche zu behandeln sind,die persönlichen Entgeltpunkte nicht gekürzt werden.Aus Entgeltpunkten für Beiträge außerhalb der Bundesrepublik und Beschäftigungszeiten im Ausland ist eine Überweisung ins Ausland ebenfalls nicht möglich.
Für weitere Informationen können sich Sie auch mit der Verbindungsstelle Deutsche Rentenversicherung Nord ,Friedrich-Ebert-Damm 245 in 22159 Hamburg ( Telnr. 0800 1000 480 22) in Verbindung setzen.