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Rentner Abgabe Steuerreklärung

von Monika14.03.2007 | 08:48
1955 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Inwieweit ist man alls Rentner Verplichtet zu Abgabe einer Steuererklärung .Nur Gesetzliche Rente keine Nebeneinkünfte. Meine Rente ist zu gering um Besteuert zu werden. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vom Grundsatz her hat sich für die Rentner seit 2005 bei der Besteuerung der Rente viel getan. Es spielen viele Faktoren eine Rolle (ledig, verheiratet, Zusatzeinkommen, Betriebsrente, usw.). Da wir das alles nicht kennen, wäre es ratsam sich direkt mit Ihrem zust. Finanzamt/Steuerberater in Verbindung zu setzen.

5 Antworten

Finanzbeamteram 14.03.2007 | 09:47
Das müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt fragen...
Leseram 14.03.2007 | 09:57
Unter www.elster.de können Sie Ihr Anliegen auch vortragen und klären, ob Sie eine Lohnsteuererklärung abgeben müssen.
Schiko.,am 15.03.2007 | 05:19
Nennen sie bruttorente und rentenbeginn, ant- worte ihnen gerne. Der finanzbeamte braucht keine kostbare zeit dafür und kann statt dessen einen steuerfall bear- beiten.
Monikaam 15.03.2007 | 09:53
1300 brutto 2004 Rentenbeginn V-EMR bis mitte 07 Verlängerungsantrag gestellt
Schiko.am 17.03.2007 | 13:29
Wurde erst soeben fündig. Jahresbrutto 15.600 zu 50% steuerpflichtig 7800. Minus der abzugsbeträge von 780 Kr.PflVers-. 102 pauschbetrag wer- bungskosten rente, 36 paulschale sonderausgaben verblei- ben €. 6.882 steuer- pflichtigt, somit null steu- er. Für einzelpersonen 7.664 existenzminimum bleiben steuerfrei. Sie brauchen den beamten des finanzamtes nicht die zeit stehlen. MfG.
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