Hallo Frau Albrecht,
Sie können jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Ihr Rentenbescheid fehlerhaft ist. Sofern Sie z. B. festgestellt haben, dass Ihr Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger sofort mitteilen. Ist Ihr Versicherungsverlauf aber vollständig und haben Sie auch darüber hinaus keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Rentenbescheid nicht richtig ist, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Überprüfungsantrag zu einer höheren Rente führt. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Rentenbescheid haben, empfehle ich Ihnen, sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen.