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Experten-Antwort

Rentnerin / Rentenbescheid prüfen lassen

von Jutta Albrecht16.08.2018 | 19:22
956 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schon seit Jahren Rentnerin, kann ich meinen Rentenbescheid trotzdem prüfen lassen? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Albrecht,

Sie können jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Ihr Rentenbescheid fehlerhaft ist. Sofern Sie z. B. festgestellt haben, dass Ihr Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger sofort mitteilen. Ist Ihr Versicherungsverlauf aber vollständig und haben Sie auch darüber hinaus keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Rentenbescheid nicht richtig ist, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Überprüfungsantrag zu einer höheren Rente führt. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Rentenbescheid haben, empfehle ich Ihnen, sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen.

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3 Antworten

Fortitude oneam 16.08.2018 | 19:45
Hallo Frau Albrecht, Ja, warum nicht. Wer schon 10 Jahre Rentner ist, kann seinen Rentenbescheid prüfen lassen, auch wenn der Rentenbescheid schon rechtskräftig ist. Stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass die Rentenversicherung Zeiten vergessen hat, so muss der Rentenbescheid auf Antrag korrigiert werden. Dies kann je nach Lage bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen. Bestenfalls liegt in der Rentenakte noch ein unbearbeiteter Widerspruch gegen den Rentenbescheid, dann kann es sogar noch weiter zurückgehen. Sollte ein Fehler zu Ihren Lasten im Rentenbescheid stehen, kann es eine Rentenerhöhung auch für die Zukunft geben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
DRVam 17.08.2018 | 05:41
Fehler stecken, wenn überhaupt, überwiegend im Versicherungsverlauf. Diesen kann zwar ein Rentenberater auf Lücken und/oder Auffälligkeiten überprüfen, im Detail können aber nur Sie selber übersehen, ob Ihr Arbeitsleben korrekt gespeichert wurde und damit die Grundlage Ihrer Rentenberechnung stimmt. Fehler in der reinen Rentenberechnung sind da eher die Ausnahme. Sie sollten sich nicht zu viel Hoffnungen machen, dass da noch was „rauszukitzeln“ ist.
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