Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentnerin

von Elisa11.09.2008 | 21:30
1535 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine frage ist eigentlich nicht für das expertenforum eigentlich nich passend, aber ich wüsste jetzt nicht wo ich momentan nachfragen könnte.Also hoffe ich mal es kann mir hier auch jemand was dazu schreiben. Ich und mein mann sind rentner und haben eine tochter, die verheiratet ist und zwei kinder hat. wir haben kein testament gemacht und besitzen ein haus und ein bischen geld, welches wir uns sauer vom mund abgespart haben. wir möchten zwar das wenn einer von uns stirbt unsere tochter nach der gesetzlichen erbfolge erbt. Das ist auch so ok! Aber unsere sorge gilt dem schwiegersohn. Unsere frage ist: erbt der schwiegersohn mit wenn einer von uns verstirbt oder erbt nur unser kind. wie wäre es z.B. mit dem haus wenn unser kind es erbt und das geld, müsste sie mit ihren mann teilen und wie wäre es wenn es zwischen dem beiden zur scheidung käme? Hätte unser schwiegersohn dann auch anspruch auf unser haus das ja schließlich unsere tochter während ihrer ehe mit ihm geerbt hätte von uns, da ja unsere tochter keinen ehevertrag bei der hochzeit mit ihm gemacht hat? ich hoffe mal sie wissen bescheid und können uns ein bischen weiterhelfen mfg elisa

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es wäre wirklich ratsam, sich mit dieser Anglegenheit an einen Anwalt zu wenden.

3 Antworten

Das Erbrecht ist nicht Gegenstand dieses Forums!am 11.09.2008 | 22:03
Auch wenn Sie Rentnerin sind: Fragen des Erbrechts sollten Sie mit einem dafür qualifizierten Rechtsanwalt und Notar erörtern und durch Testament "wasserdicht" machen. Das Forum ist dafür gänzlich ungeeignet, auch wenn der Notar Ihres Vertrauens derzeit gerade nicht erreichbar sein sollte.
no nameam 12.09.2008 | 06:49
Hallo! Nun bin ich auch kein Experte des Erbrechts, näheres sollten Sie wirklich mit einem Antwalt klären. Was ich Ihnen jedoch sagen kann: sollten Sie oder Ihr Mann versterben, wird Ihr Schwiegersohn - nach der gesetzlichen Erbfolge - nicht erben (erbberechtigt sind nur die Abkömmlinge, also Kinder und Enkel und die Eltern des Erblassers), sondern nur der jeweils überlebende Ehegatte und Ihre Tochter. Wenn Ihre Tochter keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, besteht Zugewinngemeinschaft. Erbschaften werden bei der Ermittlung des Zugewinns jedoch "außen vor" gelassen, das heißt, auch im Falle einer Scheidung wird Ihr Schwiegersohn keinen Anteil an dem Haus erhalten. Wenn Sie jedoch alles wasserdicht machen möchten, empfehle ich vorerst ein "Berliner Testament" (fragen Sie Ihren Anwalt). Darin wird der jeweils überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt. Erst wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehemann verstorben wären, würde Ihre Tochter erben. Dieser wiederum können Sie einen Ehevertrag mit Gütertrennung empfehlen, sofern Ihnen das mehr Sicherheit gibt. Aber es sollte auch mit der gesetzliche Erbfolge/dem gesetzlichen Güterstand so hin gehen, dass Ihr Schwiegersohn nicht erbt. Informieren Sie sich trotzdem bei einem Anwalt!
ossiam 12.09.2008 | 16:56
Wenn es um Immobilien geht, müssen Sie mit Ihrem Testament ohnehin zum Notar, soviel ich weiß. Der berät Sie auch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026