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Experten-Antwort

Rentner/Insolvenz/Steuern

von Maurice Horstmann15.07.2017 | 16:58
1066 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, als EM-Rentner zahle ich einmal jährlich im Rahmen der ESt-Erklärung rund 350,00 Euro Steuern. Jeweils im Frühjahr. Muss ich das während der Verbraucherinsolvenz auch bezahlen? Bin jetzt im 1. Jahr der Insolvenz (bedingt durch Krankheit) und erhalte nur noch den Pfändungsfreibetrag ausgezahlt. Finanzamt und Insolvenzverwalter wissen das nicht, können mir nicht helfen. O-Ton Insolvenzverwalter: "Habe ich nichts mit zu tun." O-Ton Finanzamt: "So einen Fall hatten wir noch nicht." Gruss Maurice H.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2017 | 06:33

Hallo Maurice Horstmann,

bei Ihrer Frage handelt es sich um eine steuerrechtliche Frage (und keine rentenrechtliche). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an das Finanzamt.

6 Antworten

Otto Bimboam 15.07.2017 | 17:34
im rahmen der verbraucherinsolvenz muß doch auch festgelegt worden sein, was mit den Steuerschulden passiert. Inwieweit diese zu bezahlen sind oder daß das Finanzamt zugestimmt hat, auf diese ganz oder teilweise zu verzichten. Wenn Schulden im Rahmen der Verbraucherinsolvenz nicht berücksichtigt worden sind, ist die ganze Insolvenzgeschichte wahrscheinlich hinfällig.
Otto Bimboam 15.07.2017 | 17:34
im rahmen der verbraucherinsolvenz muß doch auch festgelegt worden sein, was mit den Steuerschulden passiert. Inwieweit diese zu bezahlen sind oder daß das Finanzamt zugestimmt hat, auf diese ganz oder teilweise zu verzichten. Wenn Schulden im Rahmen der Verbraucherinsolvenz nicht berücksichtigt worden sind, ist die ganze Insolvenzgeschichte wahrscheinlich hinfällig.
Otto Bimboam 15.07.2017 | 17:34
im rahmen der verbraucherinsolvenz muß doch auch festgelegt worden sein, was mit den Steuerschulden passiert. Inwieweit diese zu bezahlen sind oder daß das Finanzamt zugestimmt hat, auf diese ganz oder teilweise zu verzichten. Wenn Schulden im Rahmen der Verbraucherinsolvenz nicht berücksichtigt worden sind, ist die ganze Insolvenzgeschichte wahrscheinlich hinfällig.
Sturkoppam 15.07.2017 | 17:54
Hi Maurice, Gegenfrage: Wenn ich als Erwerbstätiger eine Steuernachzahlung während der Wohlverhaltensphase leisten muss, fällt die dann weg? Oder muss ich mein Einkommen trotzdem Versteuern?
W*lfgangam 15.07.2017 | 17:53
Zitat von Maurice Horstmann anzeigen
Hallo Maurice Horstmann, richten Sie eine schriftliche Anfrage an Ihr zuständiges Finanzamt, mdl. Aussagen haben grundsätzlich keinen Wert - und so sind Sie auf der (rechts)sicheren Seite. Nebenbei, dies ist ein Rentenforum. Fragen zu Steuern werden sicher in diesen Foren behandelt: https://www.google.de/search?client=firefox-b-ab&q=steuerfor… Gruß w.
Maurice Horstmannam 15.07.2017 | 23:56
Zunächst mal habe ich keine Steuerschulden. Steuerschulden und Insolvenz würde eh nicht zusammen gehen. Als Erwerbstätiger würde wohl eine Steuervorausberechnung erfolgen, eine Schätzung für das jeweils folgende Jahr sozusagen. Und dann entsprechend monatlich in Abzug gebracht werden vom Nettoeinkommen. Gruss Maurice H.
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