Zur Erklärung des Rentnerprivilegs ist folgendes zu sagen:
Ist bei einem Rentenbezieher ein Malus zu berücksichtigen, das heißt, ist die Rente um den Versorgungsausgleich zu kürzen, geschieht dies erst, wenn der Ausgleichsberechtigte eine Rente bezieht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Altersrente oder um eine Erwerbsminderungsrente handelt.