Guten Tag ich wurde 2008 geschieden und befand mich zu diesem Zeitpunkt in voller Erwerbminderungsrente und habe 100% Schwerbehinderung. Ein Abzug der Rente erfolgt ja erst, wenn meine Ex in Rente geht. Passiert das auch schon vor der Altersrente, wenn sie zb eine teilweise oder volle Erwerbminderungsrente bekommt? Wird der Versorgungsausgleich trotz meiner 100% Behinderung komplett abgezogen? Vielen Dank
01.06.2018, 05:37
von
VAG
Sobald Ihre Ex eine Rente bezieht, wird Ihnen der auszugleichende Betrag abgezogen. Ob es nun eine volle oder teilweise EM ist, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Grad Ihrer Schwerbehinderung.
01.06.2018, 10:38
Experten-Antwort
Hallo Hugo,
dem Beitrag von „VAG“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.