Hallo Nix,
sollte der Anspruch auf Erwerbsminderungs - bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente nicht verlängert werden, ist davon auszugehen, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist. Das heißt, Sie müssten sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Bis 31.12.2005 wurde gefordert, 3 Monate vor Ablauf der Zeitrente die Arbeitslosmeldung zu tätigen. Ansonsten wurde das Arbeitslosengeld gekürzt. Obwohl diese 3 Monatsfrist bei Zeitrenten keine Anwendung mehr findet, sollte die Arbeitslosmeldung möglichst frühzeitig erfolgen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, 1 Monat vor Ablauf der Zeitrente die Agentur für Arbeit aufzusuchen.